Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung an Kiff-Verboten für bestimmte Bereiche. Und: Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.
Der Freistaat will sich nicht einfach so mit der Cannabis-Freigabe abfinden: Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis will Bayern die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen: Volksfeste - allen voran die Wiesn - sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden.
Damit dürfte die Staatsregierung etwaigen Hausrechts-Regelungen auf Volksfesten und Kärwas zuvorkommen - einige Veranstalter zeigten sich nämlich wenig begeistert von Joints auf dem Festgelände. Zudem prüft das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden.
Bayern will sich nicht mit Cannabis-Freigabe abfinden - hier soll Kiffen weiterhin verboten sein
Konkret beschlossen wurde in der Kabinettssitzung am Dienstag (9. April 2024) zunächst noch nichts, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend sagte. Die Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. Konkret stellte Herrmann bereits eine Verordnungsermächtigung für Kommunen in Aussicht, damit diese in ihren Bereichen Cannabis-freie Zonen einrichten können - so wie es bisher auch schon bei Alkoholsperrzonen möglich sei. "Was dann auch eine Lösung wäre, beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird", fügte Herrmann hinzu.
Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat und der seit 1. April gilt.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis trat zum 1. April in Kraft. Für die Verhängung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße sind nun die Behörden in den Ländern zuständig.
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