Das Ende der Ausgangssperre, die Wiedereröffnung von Schulen und Kitas und vieles mehr: Mit der Verlängerung des Lockdown wurden für Bayern zahlreiche neue Regelungen festgelegt, die in den nächsten Wochen in Kraft treten. Was sich schon ab dieser Woche ändert und welche Änderungen uns diesen Monat noch erwarten, erfahren Sie hier.
- Corona-Beschlüsse in Bayern: Das gilt bald
- Änderung der Ausgangssperre seit Montag (15. Februar 2021)
- Handel-Öffnungen frühestens ab 7. März möglich
- Schulen, Kitas und Fahrschulen öffnen ab 22. Februar
- Friseurbesuche ab 1. März möglich
Am Mittwoch (11.02.21) hat sich das bayerische Kabinett beraten und in einer Pressekonferenz die neuesten Beschlüsse bezüglich Schul- und Kitaöffnungen, der Ausgangssperre, Friseuren und Fahrschulen bekannt gegeben. Markus Söder stellte klar, dass Deutschland auf einem guten Weg in der Corona-Krise sei, aber dennoch Vorsicht aufgrund der Mutationen geboten sei. Die neuesten Beschlüsse werden sich vor allem an den Inzidenz-Werten 35 und 100 orientieren.
Das gilt im Februar: Ausgangssperre, Schulöffnungen, Fahrschule
Eine der spannendsten Änderungen ist wohl der Wegfall der Ausgangssperre ab Montag (15.02.21). Voraussetzung: Die Inzidenz in der jeweiligen Region ist sieben Tage lang unter einem Wert von 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz über dem Wert von 100 liegt, wird die Ausgangssperre zudem verkürzt. Hier gilt sie ab kommenden Montag nur noch von 22 bis 5 Uhr (bisher galt sie schon ab 21 Uhr). Wie die Inzidenz-Werte aktuell in Franken aussehen, können Sie hier sehen.
Ab 22. Februar darf ein Teil der Schülerinnen und Schüler wieder in den Unterricht. Genauer gesagt die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen können im Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand starten. Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht medizinische Masken tragen. Die Staatsregierung stellt medizinische Masken für das Lehrpersonal an Schulen. Die anderen Jahrgangsstufen und Schularten müssen weiterhin im Distanzunterricht verbleiben.
Auch Kitas dürfen ab dem 22. Februar wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Auch Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar erlaubt. Sie brauchen hier jedoch auch ein Schutz- und Hygienekonzept. Es besteht generell Maskenpflicht und im Auto selbst eine FFP2-Maskenpflicht.
Corona-Änderungen im März: Friseur und Handel
Ab 1. März können Bayerns Bürgerinnen und Bürger wieder zum Friseur gehen. Voraussetzung hierfür ist ein Termin beim Friseur und die Einhaltung der Hygiene-Auflagen, wie die weiterhin geltende FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal.
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Öffnungen des Handels sollen frühestens ab dem 7. März beschlossen werden. Hier spiele dann vor allem der Inzidenzwert 35 eine wichtige Rolle. Am 7. März wird die Landesregierung erneut über die bundesweiten Corona-Beschlüsse beraten.