Die Corona-Regeln in Bayern wurden gelockert, in einigen Bereichen gilt aber weiterhin die 2G-Plus-Regel. Ausgenommen davon sind Menschen, die bereits geboostert sind. Wer ist davon betroffen?
Die bayerischen Corona-Maßnahmen wurden zum 4. März deutlich gelockert. Unter anderem dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen, dort gilt allerdings 2G Plus. Aber nicht jeder muss extra einen Corona-Test machen - wer schon geboostert ist, ist von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Doch wer gilt in Bayern eigentlich als geboostert?
Was im ersten Moment wie eine sehr lapidare Frage klingt, stellt sich bei genauerem Hinsehen als äußert komplex heraus. Es gelten nämlich nicht nur Menschen als geboostert, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch eine Genesung könne quasi wie eine Impfung gewertet werden, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte.
Neue Corona-Regeln beschlossen: Wer in Bayern als geboostert gilt
Bereits Mitte Januar hatte das Kabinett neue Regeln zum Impf-Status "geboostert" beschlossen. In diese Kategorie fallen seitdem nicht nur Menschen, die eine dritte Impfung - auch Booster-Impfung genannt - erhalten haben. Unter den folgenden Bedingungen gelten Menschen als geboostert:
Bisher galten in Bayern dreifach Geimpfte erst 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung als geboostert. In Anlehnung an den jüngsten Bund-Länder-Beschluss soll der Status "geboostert" sofort nach der Booster-Spritze gelten. "In dem Moment, wo jemand geboostert ist, kann er auf den Test bei 2G plus verzichten", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann.
Geimpft-geimpft-genesen
Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, wird den Geboosterten jetzt ebenfalls gleichgestellt. Auch diese Gruppe ist also nicht mehr von der 2G-plus-Regelung betroffen. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek verwies auf eine Studie der Virologen Ulrike Protzer und Oliver T. Keppler, die zeige, dass jede Infektion wie eine Impfung gewertet werden könne, wie der BR berichtet. In anderen Bundesländern werde dies teilweise anders geregelt.
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Von Corona genesene Personen brauchen für ihre "Grundimmunisierung" weiterhin eine Impf-Dosis und das mindestens drei Monate nach der Infektion. Nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Impfung als Booster-Impfung erhalten. Auch sie gelten dann sofort als geboostert.
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Ob Menschen, die nach einer Erstimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht und danach eine zweite Impfung bekommen haben, den Geboosterten gleichgestellt werden, ist derzeit noch nicht hundertprozentig geklärt. Staatskanzleichef Herrmann sagte dazu, dass "in der gesamten Logik im Grunde eine Infektion einer Impfung" gleichgestellt werde.
Geimpft mit Johnson & Johnson
Für Personen, die eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, bleibt es laut Holetschek dabei: Sie brauchen zwei weitere Spritzen mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna), um als geboostert zu gelten. Die zweite Impfung wird nach vier Wochen empfohlen, die Booster-Impfung nach weiteren drei Monaten.
Das gilt bei Klinik-Besuchen in Bayern
Beim Besuch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gibt es auch für Geboosterte vorerst keine Lockerung: Jeder Besucher braucht grundsätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test. Vielerorts gilt jedoch ohnehin ein weitreichendes Besuchsverbot.
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Mit Johnson und Moderna geimpft. Und doch Mensch zweiter Klasse.
Vielen Dank Herr Söder.
Warum einfach, wenns auch umständlich geht....🤦🏻♀️
Sowas von typisch deutsch.....