Quarantäne-Regeln in Bayern gelockert: Das müssen Infizierte und Kontaktpersonen jetzt wissen

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Quarantäne-Regeln in Bayern gelockert: Das gilt ab sofort für Infizierte und Kontaktpersonen
Für bestimmte Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten wurden die Quarantäneregeln in Bayern aufgehoben.
Lockdown, Home Office, Quarantäne
Yasmina H/unsplash.com (Symbolbild)

Bayern hat die Corona-Regeln für Quarantäne und Isolation gelockert. Für bestimmte Gruppen fallen die Vorschriften sogar komplett weg. Wir haben die Neuerungen im Überblick.

  • Quarantäne-Regeln in Bayern: Was gilt aktuell für Infizierte und Kontaktpersonen?
  • Wichtige Lockerung für Kontaktpersonen: Diese Menschen müssen gar nicht mehr in Quarantäne
  • Quarantänezeiten verkürzt - wer jetzt wie lange in Isolation bleiben muss

In Bayern wurden die Quarantäne-Regeln für bestimmte Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelockert. Bislang mussten alle Menschen, die Kontakt mit einem Omikron-Fall hatten, in Quarantäne - unabhängig vom Impfstatus. Ab sofort gibt es für bestimmte Personengruppen jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht. Das gab Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Samstag (15. Januar 2022) bekannt. "Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr", so Holetschek.

Corona-Regeln in Bayern: Was bei Quarantäne oder Isolation gilt

Die folgenden Kontaktpersonen sind von der Quarantäne ausgenommen:

  • frisch Geimpfte (bis zu drei Monate, gilt erst nach der Zweitimpfung)
  • frisch Genesene (bis zu drei Monate)
  • geimpfte Genesene
  • Geboosterte (gilt erst nach der Drittimpfung)

Bislang musste jeder, der Kontakt mit einem Omikron-Infizierten hatte, für 14 Tage in Quarantäne - ohne die Chance auf Freitesten. Der Bundesrat hatte am Freitag die rechtliche Grundlage für eine Verordnung geschaffen, die grundsätzliche Ausnahmen von einer Quarantäne regelt.

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Bereits am Dienstag (11. Januar 2022) hatte das Bayerische Kabinett die übrigen Regeln für Quarantäne und Isolation angepasst. Die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen wurde nun in der Regel auf zehn Tage verkürzt.

Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich. Bei einer Infektion müssen die Betroffenen zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die neuen Regeln entsprechen der neuen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI). Laut dieser sollten die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt, einer "Sieben-Tage-Regel" folgen: Mit einem negativen PCR- oder Schnelltest endet sie nach sieben Tagen, ansonsten zehn Tage.

mit dpa

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