Bayern greift hart durch: Weitere Kiff-Verbote erlassen - hier darf kein Cannabis mehr konsumiert werden

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Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Kiff-Verbote für konkrete Bereiche. Einzelne Überlegungen wurden aber fallen gelassen.

Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, genauso wie in speziellen Raucherräumen. Zudem gibt es ein allgemeines Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth. Das hat das Kabinett am Dienstag (17. April 2024) in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, das Cannabis-Rauchen in bestimmten Bereichen eigenständig zu untersagen, beispielsweise in der Nähe von touristischen Sehenswürdigkeiten, in Freibädern und Freizeitparks. Das entsprechende Gesetz soll noch vor den Pfingstferien, also bereits in wenigen Wochen, vorgelegt werden.

Wann genau insbesondere das allgemeine Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten in Kraft treten soll, ist noch offen. Damit es zumindest noch rechtzeitig vor der Wiesn ist, müsste die entsprechende Gesetzesänderung vor der Sommerpause im Landtag beschlossen werden.

Harte Strafen bei Gesetzesverstößen: Die Kiff-Verbote im Überblick

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Bayern will nun aber die Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen - und droht bei Gesetzesverstößen ohnehin mit harten Strafen. Die Kabinettsbeschlüsse im Überblick:

Unter anderem wird in Bayern nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach. Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Auch Gerlach betonte, ein ständiger Kontakt mit Minderjährigen sei nicht auszuschließen - deshalb schaffe man mit dem allgemeinen Verbot für alle Volksfestgelände nun Rechtssicherheit.

Kiff-Verbot für Biergärten - und für Raucherräume

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich. Von einem weitergehenden Verbot - etwa von Keksen - ist bislang jedenfalls nicht die Rede.

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Der Englische Garten in München ist über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand. Nun soll dort, ebenso wie im Hofgarten Bayreuth, die Parkanlagenverordnung geändert und das Kiffen in diesen Bereichen ganz grundsätzlich verboten werden. Gleiches wird auch für weiteren Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung geplant. Der Konsum von Cannabis-Produkten in Form von Keksen und anderen essbaren Produkten soll aus Gründen einer mangelnden Überprüfbarkeit dagegen offenbar nicht verboten werden.

Die Zahl der zulässigen sogenannten Anbauvereinigungen wird in Bayern, wie dies im Cannabisgesetzt des Bundes ermöglicht wird, begrenzt: auf eine je 6000 Einwohner.

Bei Verstoß gegen Kiff-Verbote drohen hohe Bußgelder

Nicht ganz so hart kommt es dagegen nun für die Nutzer von E-Zigaretten und ähnlichen Geräten, die vom gesetzlichen Rauchverbot unter anderem in Gaststätten bislang nicht pauschal umfasst sind. Zwischenzeitlich hatte die Staatsregierung erwogen, dies zu ändern. Diese Pläne werden nach dpa-Informationen aber zunächst nicht weiter verfolgt. Das Rauchverbot greift aber dann, wenn die Geräte für Cannabis-Produkte verwendet werden.

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Verzichtet wird offenbar auf eine ergänzende Regelung im Beamten-Dienstrecht - dieses enthalte bereits Regelungen zu den  auf die Dienstpflichten. Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hatte und der bereits seit 1. April gilt.

Damit greift Bayern hart durch. Zumindest teilweise dürften die Verbote allerdings vielen Bürgern zugutekommen. Denn wie eine Umfrage zeigt, will zweite Bundesbürger will keinen Cannabis-Rauch in der Gastronomie. Auf die Frage, welche Regeln die Wirte von Biergärten, Cafés, Kneipen oder Restaurants für die neuerdings legalisierte Droge aufstellen sollen, sagen 48 Prozent, Cannabis solle in der Gastronomie "gar nicht erlaubt sein". Weitere 14 Prozent sind der Meinung, Cannabis solle nur in bestimmten Lokalen erlaubt sein. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur

Umfrage zeigt: Nur jeder sechste Bundesbürger ist mit Cannabis-Konsum in der Außengastronomie einverstanden

Einverstanden mit Cannabis-Konsum in der Außengastronomie - also etwa in Straßencafés oder Biergärten - sind 17 Prozent. Ebenfalls 17 Prozent sagen, Wirte sollten ihren Gästen das Rauchen überall dort erlauben, wo auch bisher schon Zigaretten geraucht werden durften.

Ältere Bundesbürger wünschen sich häufiger eine komplett Cannabis-freie Gastronomie (59 Prozent der über 55-Jährigen) als die jüngsten Befragten (hier sind 33 Prozent der jungen Erwachsenen bis 24 Jahre komplett dagegen). Und auffällig: Männer und Frauen sind sich bei dem Thema Cannabis in der Gastronomie nahezu einig, in allen Altersgruppen.    

Gastronomen können ihren Gästen Joints drinnen und draußen oder auch an bestimmten Orten verbieten, wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) betont. Dabei können die Wirte von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

So gut oder schlecht riecht Cannabis für die Bundesbürger

Jeder zweite Bundesbürger stört sich an dem typischen Geruch von Cannabis-Rauch. Der markante krautige Dunst sei "sehr unangenehm", sagen 30 Prozent beziehungsweise "eher unangenehm" (18 Prozent). Dagegen mögen 14 Prozent der Befragten das Aroma: 8 Prozent antworteten mit "eher angenehm", 6 Prozent mit "sehr angenehm". 

Laut der Bundesregierung haben die neuen Cannabisregeln das Ziel, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Auf die Frage "Glauben Sie, dass diese Ziele erreicht werden?" antwortete die Hälfte mit "nein" (31 Prozent) oder "eher nein" (18 Prozent). Zuversichtlich, dass die Ampel-Regierung mit der Cannabis-Legalisierung ihr Ziel erreicht oder eher erreicht, ist ein knappes Viertel der Befragten (6 beziehungsweise 16 Prozent). 

Auch weiterhin ist der Cannabis-Konsum nicht überall in Deutschland erlaubt: Verboten bleibt er etwa auf Spielplätzen, in Sichtweite von Kitas und Schulen und tagsüber in Fußgängerzonen. Auch in Bamberg darf nicht überall gekifft werden. Die Frage, ob sich die Konsumenten wohl an diese Abstandsgebote halten werden, spaltet die Bundesbürger: 45 Prozent erwarten das "weit überwiegend" (14 Prozent) oder "überwiegend" (31 Prozent). Ebenfalls 45 Prozent erwarten das "überwiegend nicht" (24 Prozent) oder "weit überwiegend nicht" (21 Prozent).    

So viele Bundesbürger haben eigene Cannabis-Erfahrungen

Ganz ohne eigene Cannabis-Erfahrungen sind laut der Befragung weiterhin sechs von zehn Bundesbürgern (59 Prozent). Regelmäßige Konsumenten sind 2 Prozent, häufige Konsumenten 5 Prozent. "Mehrmals" haben 10 Prozent zu der Droge gegriffen, "einmal oder wenige Male" 19 Prozent.     

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Vorschaubild: © Sitzung des bayerischen Kabinetts/Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Collage: inFranken.de