Welche der Sanktionen können schnell aufgehoben werden?
In den jüngsten Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran geht es auch darum, welche Strafmaßnahmen im Gegenzug für Zugeständnisse Teherans überhaupt aufgehoben oder gelockert werden könnten. Als Vorbild gilt der iranischen Führung auch das Wiener Atomabkommen von 2015. Es setzte einige Sanktionen gegen den Iran aus, während Teheran Zugeständnisse beim Atomprogramm machte. Doch nach dem Ausstieg des damaligen US-Präsidenten Trump im Jahr 2018 traten sie nicht nur wieder in Kraft, sondern wurden zusätzlich verschärft.
Dass viele Restriktionen grundsätzlich leicht auflösbar sind, zeigt ein Fall von Mitte März dieses Jahres. Das US-Finanzministerium hatte noch während des aktiven Iran-Kriegs Sanktionen auf iranisches Öl kurzzeitig gelockert, um die steigenden Preise für den Rohstoff unter Kontrolle zu bekommen.
Der US-Präsident könne mit Ausnahmegenehmigungen, wenn diese mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet werden, Sanktionserleichterungen gewähren, erklärt Sascha Lohmann. Das könnte auch relevant werden, um dem Iran Zugang zu Erlösen zu gewähren, die derzeit noch unter Einschränkungen stehen.
Warum hat der Iran Einnahmen, aber keinen Zugang dazu?
Die Sanktionen sollen unter anderem verhindern, dass der Iran auf einen Teil seiner Öleinnahmen zugreifen kann. Zwar hatte das Land in den vergangenen Jahren weiter Öl verkauft, mit China als Hauptabnehmer. Doch viele der Erlöse sind im Ausland blockiert. Aktuell belastet zusätzlich die US-Seeblockade im Zuge des Krieges den Export und erschwert den Zugang zu dringend benötigten Devisen.
Sanktions-Experte Lohmann sagt, Schätzungen über die im Ausland festgesetzten Gelder gingen auseinander. Vor einigen Jahren seien es noch etwa 100 Milliarden US-Dollar gewesen, mittlerweile gehe man eher von 90 bis 140 Milliarden aus. Immer wieder geht es in dem Zusammenhang um sechs Milliarden US-Dollar, die inzwischen im Golfstaat Katar liegen. Sie waren im Zuge von Verhandlungen mit den USA aus Südkorea unter Beteiligung europäischer Finanzinstitute dorthin transferiert worden, erklärt Lohmann.
Doch der Fall zeige auch, wie kompliziert die Aufhebung von Restriktionen sei: «Den damals beteiligten deutschen, schweizerischen und irischen Banken musste man sehr stark vonseiten der US-Regierung versichern, dass wegen der Transfers keine Sanktionen unternommen werden», sagt Lohmann.
Ist eine Aufhebung der Sanktionen praktisch umsetzbar?
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass eine formelle Aufhebung von Sanktionen allein nicht ausreicht. Als im Zuge des Atomabkommens von 2015 Strafmaßnahmen gegen den Iran aufgehoben wurden, scheuten viele Unternehmen dennoch davor zurück, in den Markt zurückzukehren. «Und das wissen mittlerweile auch die Iraner. Das haben sie, glaube ich, gelernt in der Zeit nach 2016. Damals hatte der Iran auch in dem Sinne nicht gut verhandelt, weil eben diese psychologische Nachwirkung der Sanktionen nicht antizipiert wurde», sagt der SWP-Experte.
Zugleich zeigt die komplizierte Ausgestaltung vieler Sanktionen, wie schwierig ihre Rücknahme in der Praxis ist. Mit Blick auf die Außenpolitik der US-Regierung zeigt sich Lohmann daher skeptisch, ob ein Abkommen zustande kommen kann, das alle dafür nötigen Details regelt.