Die Rundfunkgebühr muss nicht jeder zahlen. Doch viele Menschen, die sich von der "GEZ" befreien lassen könnten, wissen davon nichts.
Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, belastet viele Haushalte in Deutschland. Doch nicht jeder muss die Gebühr von 18,36 Euro monatlich zahlen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Gute Chancen auf eine Befreiung haben Menschen, die Sozialleistungen wie die Grundsicherung, BAföG oder Pflegegeld beziehen. Beispielsweise können manche Rentner die Zahlung umgehen. Der Antrag auf Befreiung ist einfach und kann online oder schriftlich gestellt werden.
Rundfunkgebühr: Wer sich von der "GEZ" befreien lassen kann
Folgende Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umgehen:
- Rentner, die zu wenig Rente erhalten und Sozialleistungen, wie Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente, beziehen.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsgeld) oder Sozialgeld.
- Jeder, der eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Darunter fallen Schüler-BAföG, Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
- Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
- Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Wenn Rentner Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung erhalten, können sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für Personen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Hier genügt ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) jedoch nicht. Es sind bestimmte Leistungen nötig. Wenn jemand beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnt und Pflegegeld bezieht, kann er sich von der "GEZ" befreien lassen. Außerdem gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund. Auch wenn jemand in ein Pflegeheim umzieht, kann er sich von der "GEZ-Gebühr" abmelden.
In bestimmten Härtefällen muss ebenfalls keine Rundfunkgebühr gezahlt werden
Möglicherweise kann ein Härtefall beantragt werden. Dies könnte in folgenden Fällen klappen:
- Das Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
- Es wird auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II, verzichtet, obwohl Anspruch bestünde.
- In bestimmten Fällen kann man sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn man studiert und kein BAföG bezieht. Dies trifft etwa zu, wenn man ein Zweitstudium absolviert.
Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
Um dich von der GEZ befreien zu lassen, musst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular findest du hier. Man kann den Antrag direkt online stellen oder klassisch per Post. Dazu muss man lediglich das Formular ausfüllen und gegebenenfalls ausdrucken und unterschreiben. Das Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden der Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.