Die Steuer-ID wird oft für wichtige Angelegenheiten benötigt. Wo sie steht und wie sie erneut angefordert werden kann.
Auch wer keine Steuererklärung abgibt, muss gelegentlich seine Steuer-ID nachweisen. Zum Beispiel bei einem Krankenkassenwechsel für das Bonusprogramm oder beim Umzug, wenn der Vermieter die Nummer für das Mietkautionskonto benötigt.
Die Steueridentifikationsnummer ist auf mehreren Dokumenten zu finden – und lässt sich im Notfall unkompliziert erneut beantragen. Die Nummer steht meist auf dem Steuerbescheid. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, sie herauszufinden.
Steuer-ID und Steuernummer - was ist der Unterschied?
Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifikation einer steuerpflichtigen Person. Sie wird automatisch vergeben, bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich laut BayernPortal auch bei einem Umzug oder einer Heirat nicht.
Die Steuernummer hingegen wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich beispielsweise ändern, wenn sich die steuerlichen Verhältnisse oder die Zuständigkeit ändern.
Wann bekommt man eine Steuer-ID?
Jedes neugeborene Kind sowie Personen, die sich erstmals in Deutschland anmelden, erhalten automatisch eine Steuer-ID. Sie wird per Post an die Meldeanschrift geschickt.
Wenn die Mitteilung innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder der erstmaligen Anmeldung in Deutschland nicht angekommen ist, kann laut Bayern Portal die erneute Mitteilung online beantragt werden.
Wo steht die Steuer-ID?
- Auf dem Einkommensteuerbescheid: Wer schon mal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, sollte deshalb die vergangenen Steuerbescheide durchsuchen.
- Auf der Lohnsteuerbescheinigung: Auch auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steueridentifikationsnummer normalerweise aufgeführt. Arbeitnehmer finden das Dokument in ihren Unterlagen vom Arbeitgeber oder im digitalen Personal- beziehungsweise Lohnabrechnungsportal.
- Im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern: Die Steuer-ID wird automatisch vergeben (siehe oben). Das ursprüngliche Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern sollten Steuerpflichtige deshalb möglichst aufbewahren.