GEZ-Gebühr sparen: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen muss

Viele Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl eine Befreiung möglich ist. Relevant ist diese Option insbesondere für Rentner und Studenten. Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert.

Monatlich 18,36 Euro – der Rundfunkbeitrag belastet zahlreiche Haushalte in Deutschland erheblich. Doch längst nicht alle Bürger müssen die früher von der Gebühreneinzugszentrale eingezogene Abgabe entrichten. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich vollständig befreien lassen. Aktuelle Verbesserungen im Antragsverfahren erleichtern Betroffenen den Weg zur Befreiung zusätzlich.

Menschen, die auf Sozialleistungen wie Grundsicherung, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Pflegegeld angewiesen sind, haben besonders gute Chancen auf eine Befreiung – darunter auch bestimmte Rentner. Der Antrag lässt sich unkompliziert online oder schriftlich stellen.

Wer hat Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Diese Personengruppen profitieren

Bestimmte Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" legal umgehen:

  • Rentner, die zu wenig Rente erhalten und Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsgeld) oder Sozialgeld.
  • Jeder, der eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Darunter fallen Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler und Studierende sowie elternunabhängige Förderungen. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
  • Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
  • Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Rundfunkbeitrag und Rente: Wann Rentner und Pflegebedürftige keine Gebühren zahlen müssen

Personen, die Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Für pflegebedürftige Personen gelten ebenfalls besondere Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr – allerdings reicht ein bloßer Pflegegrad (früher: Pflegestufe) dafür nicht aus.

Erforderlich sind bestimmte Leistungen: Wer beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz lebt und Pflegegeld bezieht, kann sich von der Zahlungspflicht befreien lassen. Anerkannte Befreiungsgründe sind zudem die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (siebtes Kapitel) sowie Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz.

Auch ein Umzug in ein Pflegeheim berechtigt dazu, sich von der sogenannten Rundfunkgebühr abzumelden. Rentner mit kleiner Rente können unter Umständen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen, was wiederum die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglichen kann. Neben dem Rentenausweis, der zahlreiche Vergünstigungen bei Nahverkehr, Museen und Freizeiteinrichtungen bietet, lassen sich so verschiedene finanzielle Entlastungen kombinieren.

Härtefallregelung beim Rundfunkbeitrag: Wann eine Befreiung auch ohne Sozialleistungen möglich ist

Unter bestimmten Umständen lässt sich eine Befreiung auch über die Härtefallregelung beantragen.

Folgende Situationen kommen infrage:

  • Das Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro.
  • Es wird auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II verzichtet, obwohl ein Anspruch bestünde.
  • In bestimmten Fällen kann man sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn man studiert und keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezieht. Dies trifft etwa zu, wenn man ein Zweitstudium absolviert.

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen: So geht's Schritt für Schritt

Für die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ist ein Antrag an den Beitragsservice erforderlich. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. Eingereicht werden kann der Antrag direkt online oder auf dem klassischen Postweg – dazu genügt es, das Formular auszufüllen und gegebenenfalls auszudrucken und zu unterschreiben. Erhältlich ist das Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch bei bestimmten städtischen Behörden, etwa dem Jobcenter oder einem Amt für Ausbildungsförderung.

Gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen ist der Antrag an den Beitragsservice zu senden. Dabei gilt: Ausschließlich Kopien der Nachweise einreichen, niemals Originaldokumente. Die Postadresse lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Im Anschluss erhält man eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung. Wichtig zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend gültig sein. Wer in diesem Zeitraum ohne Grund gezahlt hat, kann bereits geleistete Beiträge unter Umständen zurückfordern – dafür sind Kopien des Bewilligungsbescheids sowie entsprechende Zahlungsnachweise beim Beitragsservice einzureichen.

Rundfunkbeitrag bei Wohngemeinschaften und Familien: Gilt die Befreiung für alle Mitbewohner?

Ein häufig übersehener Aspekt betrifft die Wirkung der Befreiung auf andere Personen im selben Haushalt. Weil der Rundfunkbeitrag grundsätzlich pro Wohnung erhoben wird, erstreckt sich eine bewilligte Befreiung in vielen Fällen automatisch auf alle Mitbewohner – sofern diese bei der Gewährung der Sozialleistungen berücksichtigt wurden.

Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die in der befreiten Wohnung leben, sind ebenfalls in der Regel von der Zahlungspflicht ausgenommen. Wichtig ist jedoch: Sobald auch nur eine im Haushalt lebende Person beitragspflichtig ist, muss diese den vollständigen oder zumindest einen ermäßigten Beitrag für die gesamte Wohnung entrichten.

Wer als Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte also prüfen, ob die Befreiung eines Mitbewohners die eigene Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beeinflusst. Eine vollständige Befreiung der Wohnung ist nämlich nur dann möglich, wenn alle Bewohner entweder selbst befreit sind oder zur befreiten Personengruppe zählen. Im Zweifelsfall lohnt sich eine direkte Anfrage beim Beitragsservice, um Missverständnisse und mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Rundfunkbeitrag nicht bezahlt: Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Befreiung?

Wer trotz Zahlungspflicht den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet und auch keine Befreiung beantragt hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Nach mehreren Mahnungen kann der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid erlassen, der vollstreckbar ist.

Das bedeutet: Offene Beiträge können zwangsweise eingetrieben werden – etwa durch Kontopfändung oder im Extremfall sogar durch Erzwingungshaft. Letztere wird zwar nur in seltenen Ausnahmefällen verhängt, ist aber rechtlich möglich, wenn sich Betroffene beharrlich weigern, Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu geben.

Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu prüfen, ob ein Anspruch auf Befreiung besteht. Wer unsicher ist, ob die eigenen Lebensumstände eine Befreiung rechtfertigen, sollte den Antrag stellen – im schlimmsten Fall wird er abgelehnt, doch das Risiko von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und weiterem Ärger lässt sich so vermeiden. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem Beitragsservice ist in jedem Fall der bessere Weg, als Zahlungsaufforderungen zu ignorieren.

Rundfunkbeitrag 2027: Kommt die Erhöhung auf 18,64 Euro?

Der Rundfunkbeitrag bleibt voraussichtlich bis Ende 2026 stabil bei 18,36 Euro. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat jedoch eine neue Empfehlung vorgelegt: Ab 2027 soll der monatliche Beitrag auf 18,64 Euro steigen – eine Erhöhung um 28 Cent. Diese Anpassung liegt deutlich unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung und wäre die erste Änderung seit mehreren Jahren.

Die Bundesländer haben bis Ende 2026 Zeit, die Empfehlung in einem Staatsvertrag festzuhalten. Ob und wann die Erhöhung tatsächlich umgesetzt wird, hängt davon ab, ob alle 16 Ministerpräsidenten und anschließend alle Landtage zustimmen. Wer bereits eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat, bleibt auch bei einer künftigen Erhöhung von der Zahlungspflicht ausgenommen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen für die Befreiung bestehen weiterhin.

Statistik zur Rundfunkbeitragsbefreiung: Wie viele Haushalte profitieren jährlich?

Jedes Jahr werden in Deutschland zahlreiche Haushalte von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Den aktuellsten Statistiken des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zufolge sind es jährlich über eine Million Anträge, die auf Befreiung oder Ermäßigung geprüft werden. Davon wird ein großer Teil genehmigt, insbesondere für Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit besonderen Lebensumständen.

Diese Zahl zeigt nicht nur, wie viele Menschen auf die Befreiung angewiesen sind, sondern auch die Bedeutung einer gerechten Regelung für finanzschwache Haushalte.

Vorschaubild: © Jens Kalaene (dpa-Zentralbild)