Immer mehr Rentner müssen einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Grund ist die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung. Besonders neuere Rentnerjahrgänge sind davon betroffen.
Die Zahl der Menschen im Ruhestand steigt – und mit ihr wächst auch der Anteil der Renten, auf den Steuern anfallen. Grund dafür ist die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung. Besonders betroffen sind neuere Rentnerjahrgänge, deren Leistungen einen höheren steuerpflichtigen Anteil haben als früher.
Steuerpflichtiger Anteil der Renten wächst weiter
Immer mehr Rentenzahlungen in Deutschland gelten als steuerpflichtige Einkünfte. Im vergangenen Jahr erhielten laut dem Statistischen Bundesamt rund 22,5 Millionen Menschen Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Insgesamt wurden dabei etwa 423 Milliarden Euro ausgezahlt. Davon entfielen 304 Milliarden Euro auf den steuerpflichtigen Anteil – das entspricht rund 72 Prozent. Auch deshalb müssen viele Rentner eine Steuererklärung abgeben – in einem separaten Artikel erklären wir, wann das Finanzamt Nachzahlungen fordert und welche Freibeträge gelten.
Im Vergleich zu 2015 ist der durchschnittliche Anteil der steuerpflichtigen Renten damit deutlich gestiegen. Damals lag er noch um 16,4 Prozentpunkte niedriger. Gleichzeitig wuchs die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent, während die ausgezahlte Summe um 5,1 Prozent zunahm.
Hinter der Entwicklung steht laut dem Bundesfinanzministerium die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 werden Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbsphase zunehmend steuerlich entlastet. Im Gegenzug müssen Renten im Alter stärker versteuert werden. Je später jemand in Rente geht, desto größer ist der steuerpflichtige Anteil der Auszahlung.
Übergangsphase der Rentenbesteuerung läuft noch Jahrzehnte
Auch Rentenerhöhungen tragen dazu bei, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten steigt. Denn zusätzliche Zahlungen durch eine Erhöhung der Altersbezüge werden grundsätzlich vollständig der steuerpflichtigen Rente zugerechnet.
Ursprünglich sollte die Umstellung auf die vollständige nachgelagerte Besteuerung bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein. Im März 2024 wurde dieser Zeitplan jedoch verlängert. Die Übergangsphase soll nun bis 2058 laufen. Hintergrund ist das Ziel, eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.
Für jüngere Rentnerjahrgänge bedeutet die Regelung, dass ein größerer Teil ihrer Altersbezüge steuerlich berücksichtigt wird als bei früheren Generationen. Erst für Rentner, die ab 2058 neu in den Ruhestand gehen, sollen die Renten vollständig nach den neuen Regeln besteuert werden.