Trotz Betrugsverdacht: EU-Ausschuss will CSU-Frau schützen

3 Min
Angelika Niebler
Spricht von «unzutreffenden Vorwürfen»: die CSU-Politikerin Angelika Niebler. (Archivbild)
Angelika Niebler
Sven Hoppe/dpa

Die Europäische Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die CSU-Politikerin Angelika Niebler EU-Geld missbraucht hat. Wegen eines Votums im Parlament könnte dieses Vorhaben jetzt aber scheitern.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich trotz Betrugsverdachts gegen einen Entzug der parlamentarischen Immunität der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler ausgesprochen. Eine Mehrheit der Mitglieder lehnte in nicht öffentlicher Sitzung einen entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ab, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. 

Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Plenum, das Mitte Mai wieder zusammenkommt. Folgt dort die Mehrheit der Abgeordneten der Empfehlung des Rechtsausschusses, könnten die Ermittlungen in dem Fall vorerst nicht fortgeführt werden. Niebler selbst nennt die Vorwürfe unzutreffend. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und auch stellvertretende CSU-Vorsitzende und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.

Tätigkeiten von Mitarbeitern im Fokus

Nach Informationen der dpa wird Niebler verdächtigt, jahrelang vom Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die in keinem direkten Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit standen. In einem Fall soll es beispielsweise um Unterstützung für ihre Arbeit als Honorarprofessorin gegangen sein. In einem anderen darum, dass Niebler angeblich eine ihrer Assistentinnen für den früheren Abgeordneten und Parteifreund Bernd Posselt arbeiten ließ.

Niebler und Staatsanwaltschaft lassen Fragen unbeantwortet

Brisant ist der Fall auch deshalb, weil Niebler im November zunächst öffentlich zusicherte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein, bei ihrer Verteidigungsstrategie dann aber hinter den Kulissen vor allem darauf setzte, die Glaubwürdigkeit und Integrität der Hauptbelastungszeugin in Zweifel zu ziehen - und damit die Aufhebung der Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen notwendig wäre. Bei dieser Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam.

Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass die Politikerin aus München unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.

Sowohl Niebler als auch die Europäische Staatsanwaltschaft wollten auf Anfrage keine Fragen zu dem laufenden Verfahren beantworten. Für die EUStA ist die Empfehlung des Rechtsausschusses ein Rückschlag, weil sie sich zum Ziel gesetzt hat, allen Hinweisen auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich nachzugehen. Sollte sich das Plenum der Position des Ausschusses anschließen, könnten die Ermittler das Vorgehen des Parlaments allerdings noch vor Europäischen Gerichtshof anfechten.

Zu wenige Beweise?

Aus Parlamentskreisen hieß es zu der am Dienstag erfolgten Abstimmung im Ausschuss, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei zum Teil ungenau gewesen und es habe den Verdacht gegeben, dass das Verfahren aus politischen Gründen initiiert worden sei, um Niebler zu schädigen. Den Abgeordneten droht nun aber eine Debatte darüber, ob Zweifel an der Integrität einer Zeugin dazu führen sollten, dass die unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann - zumal der Staatsanwaltschaft auch Dokumente vorgelegt wurden, die als Beweismaterial dienen könnten.

Besonders heikel ist die Sache, weil der Ausschuss nach Informationen der dpa nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Kritiker der Entscheidung befürchten deswegen, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, die Entscheidung sei nicht auf Grundlage einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren Informationen getroffen worden - zumal Niebler auch stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses ist.

Der Fraktionschef der Linken im Europaparlament, Martin Schirdewan, forderte Niebler vor diesem Hintergrund auf, unabhängige Ermittlungen zu ermöglichen und sich nicht hinter Ausreden zu verstecken. «Die Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft wiegen schwer. (...) Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, ob ihre Gelder zweckentfremdet worden sind», sagte der Politiker aus Berlin der dpa. Die Linken hätten für die Aufhebung der Immunität gestimmt.

Auch der deutsche Grünen-Abgeordnete Daniel Freund kritisierte das Votum im Ausschuss als nicht nachvollziehbar. «Wenn die Europäische Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat, dann muss sie ermitteln können», sagte er. Er habe vollstes Vertrauen in die Behörde. Erweise sich ein Anfangsverdacht als haltlos, werde ein Verfahren halt wieder eingestellt.

Missbrauch von Mitteln ist immer wieder Thema

Vorwürfe des Missbrauchs von EU-Geld durch Abgeordnete des Europaparlaments gibt es immer wieder. Im März vergangenen Jahres machte die Verurteilung der Frontfrau der rechten französischen Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wegen der Veruntreuung von EU-Mitteln Schlagzeilen. In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete von Le Pens Partei.