Was fordert die Verteidigung?
Beide Verteidiger der Angeklagten haben einen Freispruch beantragt. Die Verteidigung sei zum Ergebnis gekommen, «dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt», hatte Anwalt Thomas Löcker gesagt. Er berief sich auf das Prinzip «in dubio pro reo» - im Zweifel für den Angeklagten.
Wäre auch ein anderes Urteil denkbar?
«Theoretisch kommt auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht», erklärt Gerichtssprecherin Anne Kruse. Dies könne der Fall sein, wenn die Kammer zwar von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt ist, aber keine Mordmerkmale erfüllt sieht. Kruse hält das aber im Falle einer Verurteilung nur für eine theoretische Möglichkeit. «Im Grunde gibt es aus meiner Sicht neben Verurteilung und Freispruch keine relevanten Optionen.»
Wie kommt das Urteil zustande?
Über das Urteil entscheiden eine Schöffin und ein Schöffe sowie drei Berufsrichter, darunter der Vorsitzende Richter Holger Schütt, ein Berichterstatter und eine Beisitzerin. Alle Stimmen wiegen gleich, wie Kruse erklärt. Da mit einer Zweidrittelmehrheit zu entscheiden sei, würden vier Stimmen für einen Schuldspruch benötigt.
In der Regel laufe es so ab, dass der Berichterstatter seinen Urteilsvorschlag präsentiert. Anschließend werde über einzelne Punkte gesprochen. «Zum Schluss wird über die Schuldfrage und die Rechtsfolge abgestimmt», schildert Kruse. Zuerst seien die Schöffen dran, der beziehungsweise die Jüngste zuerst, danach die Beisitzerin und zum Schluss Schütt.
Was passiert am Dienstag?
Schütt wird das Urteil vortragen und anschließend die Urteilsgründe. Kruse schätzt, dass die zusammenfassende mündliche Begründung wegen des Umfangs der Beweisaufnahme zwei bis drei Stunden dauern wird.
Ist der Fall damit beendet?
Wahrscheinlich nicht. Die Parteien haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Im Rahmen einer Revision werden nicht etwa die Beweisaufnahmen neu aufgerollt. Es wird vielmehr geprüft, ob der Prozess und das Urteil rechtsfehlerfrei sind. Der BGH entscheidet in aller Regel solche Fälle im schriftlichen Verfahren. Nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen entscheidet er eigenen Angaben zufolge aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil.
Die Angeklagte hat im Rahmen ihres letzten Wortes nach den Plädoyers bereits angekündigt, bis vor das nach ihren Worten höchste Gericht zu gehen. «Ich werde so lange kämpfen, bis ich wieder auf freiem Fuß bin», hatte sie gesagt. Im Falle eines Freispruchs dürften wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision einlegen.