Bei einer Kontrolle auf der A6 bei Ansbach stoppt die Polizei ein überladenes Fahrzeuggespann mit einer undichten Flasche Salzsäure. Ein Beamter wurde verletzt, den Fahrer erwarten nun mehrere Verfahren.
Am Donnerstagvormittag (5. November 2026) fiel einem Streifenteam der Polizei auf der A6 bei Ansbach in Richtung Waidhaus-Pilsen ein auffällig beladenes Fahrzeuggespann auf. Das Gespann bestand aus einem Kleintransporter mit Anhänger, auf dem ein weiterer Kleintransporter transportiert wurde.
Bei der Kontrolle zeigte sich, dass im Transporter viele Kartons mit Schaumwein geladen waren. Dadurch ergab sich der Verdacht einer starken Überladung. Das Gespann wurde zur Polizeidienststelle gebracht und dort gewogen. Der Verdacht bestätigte sich: Das Zugfahrzeug war um 35 Prozent, der Anhänger um mehr als 15 Prozent und das gesamte Gespann um fast 25 Prozent überladen.
Polizist bei Kontrolle auf A6 verletzt
Der Fahrer, ein 49-jähriger Litauer, erklärte, den Schaumwein aus Frankreich nach Litauen bringen zu wollen. Weil mögliche Verstöße gegen Zoll- und Einfuhrbestimmungen vorlagen, sollte die genaue Menge des Weins festgestellt werden. Beim Entladen stießen die Polizisten auf eine schwarze Plastiktüte. Als ein Beamter die Tüte öffnete, entstanden plötzlich reizende Gase. Darin befand sich eine undichte Plastikflasche mit einer zunächst unbekannten Flüssigkeit.
Der Beamte hustete sofort und verspürte Schmerzen am Hals. Im Ansbacher Krankenhaus wurde eine Reizung der oberen Atemwege und der Schleimhäute festgestellt. Der Polizist war danach nicht mehr dienstfähig. Der Fahrer gab an, dass es sich bei der Flüssigkeit um Schwefelsäure für Reinigungsarbeiten handeln sollte. Für eine genaue Bestimmung wurde die Feuerwehr Ansbach gerufen, auch der Rettungsdienst und Fachkräfte des Gefahrguttrupps der Polizei unterstützten vor Ort.
Schließlich konnte die Flüssigkeit als Salzsäure identifiziert werden. Sie wurde in ein sicheres Behältnis umgefüllt und gesichert. Eine abschließende Analyse übernimmt das Bayerische Landeskriminalamt. Gegen den Fahrer laufen nun Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften für Gefahrgut, wegen Überladung sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung. Um die Einfuhr der mehr als 200 Liter Schaumwein kümmert sich der zuständige Zoll.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.