Unterhaltsvorschuss: Regierung zieht Kürzungspläne zurück – doch nicht alle profitieren

Der Kanzler stellt sich im Juni hinter Sparpläne der Familienministerin beim Unterhaltsvorschuss. Nach heftiger Kritik, auch koalitionsintern, rudert Karin Prien nun zurück.
Friedrich Merz und Karin Prien
Kay Nietfeld/dpa

Die Bundesregierung macht bei ihren umstrittenen Kürzungsplänen zum Unterhaltsvorschuss einen Rückzieher. Die Unterstützung für 16- und 17-Jährige soll nun doch nicht gestrichen werden. Stattdessen ist eine Einkommensgrenze geplant. Was das für Alleinerziehende bedeutet und warum der Staat Milliarden Euro nicht zurückbekommt.

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zum Unterhaltsvorschuss geändert. Ursprünglich wollte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre senken. Rund 110.000 Jugendliche hätten dadurch ihren Anspruch verloren, etwa 80.000 davon ohne entsprechenden Ersatz durch andere Sozialleistungen. Nun bestätigt das Bundesfamilienministerium auf Anfrage unserer Redaktion: Die Altersgrenze soll bei 18 Jahren bleiben, die Kürzung mit vom Tisch.  Wenn auch nicht ganz.

Unterhaltsvorschuss: Warum die Kürzungspläne auf Kritik stießen

Prien hatte die Kürzungen im Juli mit stark gestiegenen Ausgaben und der finanziellen Belastung der Kommunen begründet. Allein der Bund sollte jährlich rund 245 Millionen Euro einsparen.

Die Pläne lösten erheblichen Widerstand aus – auch innerhalb der Regierungskoalition. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte ihre Rücknahme. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kritisierte, dass dadurch Alleinerziehende und ihre Kinder bestraft würden. Auch Grüne und Linke lehnten die Kürzungen ab. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnte vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Familien mit ohnehin erhöhtem Armutsrisiko.

Welche Änderungen beim Unterhaltsvorschuss sind jetzt geplant?

„Streichungen für 16- und 17-Jährige sind nicht mehr Bestandteil des Entwurfs“, bestätigt uns eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums. Stattdessen soll eine Einkommensgrenze eingeführt werden. Das bedeutet, besserverdienende Alleinerziehende und deren jugendliche Kinder sollen nicht mehr von der Leistung profitieren. 

Wie hoch diese Einkommensgrenze  ausfällt und welche Alleinerziehenden künftig betroffen wären, ist allerdings noch offen. Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin in der regierungsinternen Abstimmung, daher könne man sich derzeit nicht dazu äußern, heißt es aus dem Haus von Prien. 

Was ist Unterhaltsvorschuss und wer muss ihn zurückzahlen?

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat springt ein, grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Der säumige Elternteil wird dadurch nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit. Soweit ein entsprechender Unterhaltsanspruch besteht, geht dieser in Höhe der staatlichen Zahlung auf das Land über. Dieses kann das Geld zurückfordern. Der Unterhaltsvorschuss ist quasi ein Kredit des Staates an den Unterhaltsschuldner.

Allerdings gibt es hier eine Krux. Da der Staat beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld anrechnet und nicht wie beim normalen Unterhalt nur das halbe berücksichtigt wird, muss der Unterhaltsschuldner demnach um 129,50 Euro weniger zurückzahlen. Diese Ungerechtigkeit wollte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag eigentlich abschaffen. Wie es die Pläne zur Anrechnung des Kindergeldes  beim Unterhaltsvorschuss steht, erfahren sie hier. 

Milliardenkosten: Warum bekommt der Staat so wenig zurück?

2025 erhielten nach Angaben des Bundesfamilienministeriums rund 855.000 Kinder Unterhaltsvorschuss. Die Ausgaben betrugen bundesweit rund 3,27 Milliarden Euro. Zurückgeholt wurden indes nur  rund 585 Millionen Euro – eine Rückgriffsquote (Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben) von lediglich 17,9 Prozent.

Bayern erreicht nach Angaben des Familienministeriums 21 Prozent. Trotzdem haben sich im Freistaat über Jahrzehnte offene Forderungen von rund einer Milliarde Euro angesammelt, erfahren wir auf Anfrage im Haus von Familienministerin Ulrike Scharf (CSU).

Häufig scheitert die Rückforderung an mangelnder Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner. Bayern setzt deshalb auf spezialisierte Stellen beim Landesamt für Finanzen, die Forderungen auch gerichtlich durchsetzen.

Die Bundesregierung will den Rückgriff ebenfalls verschärfen. Konkrete Maßnahmen stehen allerdings noch nicht fest.