Er habe nur wenig über die Länder Deutschland und Dänemark gewusst, berichtete der Angeklagte. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat begehe, habe auch nicht mit einer Verhaftung gerechnet. Er fühlt sich eigenen Worten zufolge wie «Superman», der etwas Gutes tut. Deshalb habe er auch ein Auto auf seinen richtigen Namen angemietet und Informationen zum Tatort in Dänemark auf seinem Handy nicht gelöscht.
Das Gericht stellte zahlreiche Fragen zum Ablauf des Geschehens in der Silvesternacht. Warum die Kinder denn von Dänemark auf einen Hof nach Süddeutschland gefahren worden seien und nicht direkt nach Hamburg, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. Der Angeklagte konnte das nicht beantworten.
Rückkehr der Kinder zum Vater war «schlechte Nachricht»
Am 3. Januar sei er zurück nach Israel geflogen, berichtete er weiter. Bei einem späteren Treffen von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma habe er erfahren, dass die Kinder wieder zurück beim Vater seien. «Das war eine schlechte Nachricht für uns», sagte der 36-Jährige. Es sei «als ob wir das für nichts gemacht haben».
Vier Tage nach der Rückholaktion waren die Kinder auf Anordnung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) wieder zu ihrem Vater nach Dänemark gebracht worden. Im Februar 2024 entschied das OLG, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.
Block-Anwalt sieht ihre Aussage bestätigt
Der Verteidiger von Block erklärte nach der Vernehmung des Israelis, dessen Aussage habe die Stellungnahme seiner Mandantin bestätigt. Mit der «Rettungsaktion» habe Christina Block nichts zu tun gehabt.
Auf dem Hof in Süddeutschland, wohin die Kinder zunächst gebracht worden waren, sei die Mutter nach den Worten des 36-Jährigen von Gefühlen überwältigt, überfordert und «wie im Traum gewesen». Seine Mandantin habe offensichtlich nicht gewusst, was geschehen war. «Frau Block war in die Geschehnisse zu keiner Zeit eingebunden», erklärte Bott.
Die Vorsitzende Richterin unterbrach Blocks Verteidiger mehrfach, weil er nach ihrer Ansicht nicht nur eine zulässige Erklärung zur erfolgten Einlassung des Angeklagten abgab, sondern auch eine Art Beweiswürdigung vornahm. Sie drohte, ihm das Wort zu entziehen, woraufhin sich der Anwalt kürzer fasste.
Verteidiger: «Muster einer glaubhaften Aussage»
Der Verteidiger des Israelis, Sascha Böttner, fragte seinen Mandanten nach dem Anklagevorwurf, demzufolge die Entführer den Kindern angedroht haben sollen, sie könnten sie auch töten. Der 36-Jährige erklärte, dass er in dem Moment gar nicht mit den Kindern zusammen war. Er schließe nicht aus, dass ein anderer Beteiligter so etwas gesagt haben könnte. Aber er hoffe, dass die Kinder nicht bedroht worden seien. «Das Allerletzte, das ich wollte, war, dass den Kindern etwas passiert», versicherte der Angeklagte.
Auf Nachfrage des Anwalts von Hensel, Philip von der Meden, schilderte er den genauen Ablauf der Entführung und die Rollenaufteilung der Beteiligten. Vom Tatort vor einem Café am Hafen der dänischen Kleinstadt Grasten zeichnete der 36-Jährige auf eigene Initiative eine Skizze. Er erklärte, wie er sich dem Vater in der Silvesternacht näherte und ihn zu Boden brachte.
Böttner betonte nach Ende des Prozesstages, sein Mandant habe frei ohne eine Notiz Angaben gemacht. Es sei das «Muster einer glaubhaften Aussage» gewesen.