Entlastung für Wohnungssuchende, Belastung für Vermieter? Nach Plänen von Union und SPD soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Der Mieterbund jubelt. Eigentümer und Makler sind nicht erfreut.
Wer bestellt bezahlt - was anderswo übliche Praxis ist, soll nun auch auf dem deutschen Immobilienmarkt gelten: Nach Plänen von Union und SPD soll bald derjenige Maklergebühren bezahlen, der einen Wohnungsvermittler bestellt hat.
Die Makler-Courtage von maximal zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer hat bisher meist der Mieter tragen müssen: Bei einer Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat kostet, sind das bis zu 1290 Euro für den Wohnungssuchenden, insofern der Vermieter die Kosten auf ihn umgewälzt hat. Genau geregelt war das bisher jedoch nicht. Es gibt zum Beispiel auch Gebiete, wo sich Vermieter und Mieter die Provision teilen. Das sei in Räumen der Fall, in denen das Angebot die Nachfrage übersteige, sagt Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund Bayern. Schweinfurt sei so ein Beispiel.
Doch das könnte sich infolge der Besteller-Regelung von Union und SPD jetzt ändern: Sollte künftig ein Vermieter einen Makler engagieren, muss er auch die Kosten tragen. Die Provision kann nicht mehr auf den Mieter übertragen werden. "Wir begrüßen diese Regelung", sagt Schmid-Balzert vom Mieterbund in München.
Wer bestellt bezahlt - die Regelung stößt an anderer Stelle auf Unverständnis.
"Wir sehen keine Veranlassung zur Änderung der bisherigen Regelung, wonach derjenige, der die Makler-Dienstleistung in Anspruch nimmt, dafür bezahlt", betont Carolin Hegenbarth, Sprecherin beim Immobilienverband Deutschland (IVD). 6000 Immobilienunternehmen sind deutschlandweit in dem Verband mit Hauptsitz in Berlin organisiert.
Dort fürchtet man nun Auswirkungen auf ein bisher funktionierendes Geschäftsmodell: Mieter würden oft genug auf Makler zugehen, um Wohnungen in Ballungsräumen zu finden. Sie nähmen damit die Dienstleistung in Anspruch, tragen die Kosten künftig aber nicht mehr. "Diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit halten wir für nicht zulässig und nicht angemessen", sagt Hegenbarth. Die Makler stellen sich punktuell auf einen Rückgang bei den Aufträgen ein.
Vermieter tragen die Kosten Auch bei den Eigentümerverbänden löst der Beschluss von CDU und SPD keinen Jubel aus, schließlich fürchtet man, dass die Vermieter den Großteil der Kosten tragen müssen.
"Es stellt sich die Frage: Wenn der Vermieter die Kosten tragen muss, kann er das dann in der Miete einpreisen?", sagt Alexander Wiech vom Verband Haus & Grund in Berlin, unter dessen Dach rund 900.000 private Wohnungseigentümer in Deutschland vereinigt sind.
Laut dem Verband könnten Vermieter die Makler-Courtage auf die Mieten umlegen - der Vorteil für Wohnungssuchende wäre dahin. Auch erwartet Wiech, dass manche ihre Wohnung ohne Makler vermieten könnten. Thomas Brändlein vom Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband (BWE) in Bamberg ist ebenso sicher: Die Pläne der Politik könnten Auswirkungen auf die Mietpreise haben.
Tauchen Kosten in der Miete auf? Höhere Mieten also als Reaktion auf das Ende der Maklergebühren für Wohnungssuchende? "Es ist nicht auszuschließen, dass die Kosten in die Miete eingepreist werden", bestätigt Monika
Schmid-Balzert vom Mieterbund. Doch sieht sie im Gegensatz zu den Eigentümer- und Immobilienverbänden wenig Spielraum für eine Erhöhung der Mietpreise: "Die Decke der Höhe der Mieten ist in den Ballungsräumen schon erreicht, so dass dort die Maklergebühren nicht mehr eingepreist werden können." Und: In Regionen, in denen es ausreichend Wohnraum gebe, würden ohnehin kaum Makler zur Wohnungsvermittlung eingesetzt.
Stephan Kippes vom IVD- Süd in München sagt dagegen: "Wenn jemand länger mietet, wird er auch deutlich mehr bezahlen als bisher." Die Neuregelung sei für alle Seiten keine gute Entscheidung. Sie führe dazu, dass Privatleute nicht mehr in Immobilien investieren würden. Man brauche aber statt einer Regulierung, eine Mobilisierung des Wohnungsbaus.
In dem "Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen", das CDU und SPD planen, ist auch eine Mietpreisbremse vorgesehen.
Wird eine Wohnung wieder vermietet, darf die neue Miete die ortsüblichen Preise um maximal zehn Prozent übersteigen. Doch das sei ebenso kontraproduktiv, heißt es beim IVD: Wer wolle da noch in Gebäude investieren? Laut Kippes regle das am besten der Markt.
Was auf für die Maklerprovision gelte, das zeige sich gerade in Gegenden, wo die Nachfrage nach Wohnungen geringer ist als das Angebot.