Auch Tablets sollen am Steuer verboten werden

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Auch Tablets sollen am Steuer verboten werden Foto: dpa
Auch Tablets sollen am Steuer verboten werden Foto: dpa

Telefonieren mit dem Handy ist verboten. Wer mit dem Tablet hinter dem Lenkrad Bilder schießt, riskiert eher einen Unfall als ein Bußgeld - bisher.

von Tilman Toepfer

Damit der Straßenverkehr sicher wird, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) das Handyverbot beim Autofahren auf andere Geräte ausweiten. Der Minister bestätigte nach Medienberichten, dass sein Haus an einer entsprechenden Regelung arbeitet. Demnach könnten auch bald Tablets am Steuer verboten sein.

"Eine solche Neuregelung ist längst überfällig", sagt Kay Schulte, stellvertretender Referatsleiter Unfallprävention beim Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von Mobiltelefonen bei der Verkehrsteilnahme stammten "aus vorsintflutlichen verkehrsrechtlichen Zeiten"- die Realität habe sie längst überholt.

Die einzig konkrete Vorschrift, die sich auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen bezieht, steht derzeit in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss", heißt es dort. Selbst wer den Anrufer wegdrückt, weil ihn das Klingeln nervt, riskiert ein Bußgeld. Auch wer eine SMS liest oder die im Display angezeigte Telefonnummer anschaut und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig.

2015 wurden im Bereich des Polizeipräsidium Unterfranken 6121 Anzeigen gegen Personen registriert, die gegen das Verbot verstoßen hatten, teilt Polizeikommissar Enrico Ball auf Anfrage mit, im ersten Halbjahr 2016 waren es bereits 3436 Anzeigen. Schwere Unfälle durch Handynutzung sind dem Präsidium für den genannten Zeitraum nicht bekannt.

60 Euro Bußgeld sind der Regelsatz. Ab diesem Betrag gibt es auch mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Wiederholungstäter können mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten belegt werden.

Dass Telefonieren am Steuer verboten ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Am fehlenden Problembewusstsein vieler Autofahrer hat das wenig bis nichts geändert. Der Mensch hinter dem Steuer beschäftigte sich immer öfter mit seinem Smartphone oder sogar mit dem Tablet: checkt Mails, Tweets und News, tippt Nachrichten, ist in sozialen Netzwerken unterwegs.

Dazu trägt die massenhafte Verbreitung der Geräte bei, aber auch, dass die aktuelle gesetzliche Regelung an der Wirklichkeit vorbeigeht. Wer während der Fahrt Fotos mit dem Smartphone macht, riskiert ein Bußgeld. Wer mit dem Fotoapparat oder dem Tablet Bilder schießt, riskiert eher einen Unfall als ein Bußgeld - bisher.

Im Frühjahr forderten die Verkehrsminister der Länder den Bundesverkehrsminister auf, die StVO der Realität in der digitalen Welt anzupassen. Alexander Dobrindt geht jetzt offenbar auf die Forderung ein.

Während es in Deutschland kaum Daten zur Nutzung von Smartphones und anderem technischem Gerät am Steuer gibt, weisen die Verkehrsunfallstatistiken eine alarmierende Tendenz auf. Nach Jahrzehnten mit immer weniger Unfalltoten sind 2015 zum zweiten Mal in Folge mehr Menschen als im Jahr zuvor bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ums Leben gekommen - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3459 (2014:
3377).

Da Straßen und und vor allem Autos im Laufe der Jahre immer sicherer geworden sind, haben Unfallforscher als Ursache für die Negativ-Entwicklung vor allem eines im Verdacht: die millionenfache Ablenkung, das leichtsinnige Hantieren mit Handy & Co.. "Das muss aufhören", sagt der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, der SPD-Abgeordnete Martin Burkert. Und fordert statt eines Regel-Bußgeldes von 60 Euro bei Verstößen vier Wochen Fahrverbot. Damit die Abschreckung besser funktioniert.