Schäden der richtigen Versicherung melden
Die Verbraucherzentrale Bayern rechnet vielerorts mit erheblichen Schäden. "Wichtig ist, diese der richtigen Versicherung zu melden", betont Straub. Schäden am Haus durch den Sturm könnten durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Beispielsweise zahlt die entsprechende Versicherung dann bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst.
Für bewegliche Gegenstände, also Hausrat, kommt eine Hausratversicherung in Betracht. Sie übernimmt Schäden, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.
Kaskoversicherungen und Elementarschadenversicherung
Fallen Dachziegel oder Äste auf parkende Autos, ist es dagegen die Kaskoversicherung des Fahrzeugs, und für Schäden durch eventuelle Hochwasser oder Starkregen kann eine Elementarschadenversicherung aufkommen. Diese wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich Schäden ab, die durch Überschwemmung, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen entstanden sind.
Betroffene sollten sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung melden. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und mögliche Zeugen benennen.
Wie gehe ich richtig vor, wenn ich einen Schaden melden muss?
Wichtig ist: Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht beseitigen. Die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen. Außerdem ist zu beachten, dass Versicherte dazu verpflichtet sind, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versicherer absprechen, rät der BdV.
Eigentümer eines Hauses müssen ihr Gebäude regelmäßig kontrollieren und in einem guten Zustand halten. Denn sonst haften sie, wenn sich bei einem Unwetter Dachziegel lösen und etwas beschädigen. Bei einem Sturm bis zur Stärke 13, also 130 Kilometer pro Stunde, müssen Eigentümer nachweisen, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor (Az.: 4 U 97/16), über das die Landesbausparkassen berichten.
red/dpa