Photovoltaik auf dem Balkon: Muss man als Mieter den Vermieter fragen?

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Mini-PV auf dem Balkon haben großes Potenzial. Symbolbild
Mini-PV auf dem Balkon haben großes Potenzial. Symbolbild
CC0 / Pixabay / Bru-nO

Durch Solarmodule können viele Mieter ihren Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig ihren Geldbeutel entlasten. Aber: Es gibt Vermieter, die möchten das nicht. Bleibt also die Frage: Wie ist die Rechtslage und womit kannst du den Vermieter überzeugen?

  • Streit um das Balkonkraftwerk landet vor Gericht
  • Richterin findet einen Weg
  • Anerkannt: Umweltschutz ist wichtig
  • Mit diesen Argumenten überzeugst du deinen Vermieter

Für deutlich mehr als eine Million Mini-Solargeräte sieht die Verbraucherzentrale NRW sinnvolle Einsatzchancen auf Balkonen. Wenn sich das Potenzial von mehr als 290 Gigawattstunden dezentraler Stromerzeugung pro Jahr ausschöpfen lässt, wäre das ein gewaltiger Beitrag zur Energiewende. Es lohnt sich also den Vermieter mit überzeugenden juristischen und fachlichen Argumenten zu überzeugen.

Streit um das Balkonkraftwerk landet vor Gericht

Für den Betrieb von Mini-PV auf dem Balkon war bisher die ausdrückliche Genehmigung oder das Einverständnis des Vermieters notwendig. Durch eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Stuttgart (Urteil vom 30.3.2021, Az.: 37 C 2283/20) relativiert sich dieser Grundsatz allerdings.

Das AG hatte die Klage einer Vermieterin auf Rückbau des Balkonkraftwerks auf dem Tisch und nutzte die Gelegenheit, um das Verhältnis von Eigentumsansprüchen und Umweltschutz neu auszutarieren.

Die Vermieterin hatte der Aufstellung der Module nicht zugestimmt. Trotzdem stand die PV auf dem Balkon, es kam zur Klage. 

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Richterin findet einen Weg

Der Mieter hatte zwei Solar-Kraftwerke auf dem Balkon seiner Wohnung aufgestellt, die zusammen etwa 600 Watt leisteten. Bewusst hatte er auf eine feste, bauliche Verankerung durch Dübel verzichtet. Trotzdem kam es zur Klage auf Rückbau wegen angeblich laienhafter Montage, fehlender Fixierung und eines angeblich falschen Gleichrichters.

Die zuständige Richterin erklärte, der Mieter habe aber das Recht, den gemieteten Balkon für seine Zwecke zu nutzen. Aber: Auch ohne bauliche Veränderung stellten die Module einen Eingriff in die Substanz des geschützten Eigentums der Vermieterin dar, da der so produzierte Strom über Leitungen und den Lichtschalter in das vorhandene Stromnetz eingespeist wird.

Trotzdem fand die Richterin einen Weg, um das Balkonkraftwerk zu ermöglichen.

Anerkannt: Umweltschutz ist wichtig

Die Einwilligung des Vermieters sei zwar nötig, dürfe aber nicht versagt werden. Ihr stehe kein Anspruch auf Beseitigung der Solaranlage gemäß § 541 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu. Denn die Mieter können die Genehmigung der Anlage verlangen.

Es sei zu beachten, dass die Nutzung des Solarstroms zu einer Einsparung von Kosten und Energie führt. Eine Solaranlage sei die Antwort auf die politisch gewollten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund sei die Errichtung einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch des Balkons umfasst. 

Allerdings setzt die Duldung einer solchen Anlage voraus, dass sie fachgerecht installiert sei. Vermieter müssen sie nur akzeptieren oder dulden "wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht", heißt es dazu in der Urteilsbegründung. Die unterlegene Vermieterin muss die Kosten des Verfahrens tragen. 

Mit diesen Argumenten überzeugst du deinen Vermieter

Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, solltest du zunächst versuchen, den Vermieter von der Notwendigkeit einer Mini-Solaranlage zu überzeugen. Denn es gibt gute Argumente:

  • Gut für die Umwelt: Mini-Solaranlagen kommen vor allem der Umwelt zugute. Denn jede Kilowattstunde, die nicht über fossile Energieträger erzeugt wurde, verringert den CO2-Ausstoß.
  • Mini-Solaranlagen bieten jedermann die Gelegenheit, die Erzeugung erneuerbarer Energien mit eigenen Mitteln aktiv zu unterstützen. 
  • Je mehr Menschen Balkonsolar nutzen, desto größer ist der Effekt. Kaum eine andere Lösung ermöglicht es, dass eine große Nutzergruppe aktiv und direkt an ökologischer Energieerzeugung mitwirken kann.
  • Dank dem Plug-and-Play-System sind die kleinen PV-Anlagen einfach und ohne großen Aufwand mit dem Haushaltsnetz zu verbinden.
  • Die Mini-Solaranlagen sind platzsparend und lassen sich leicht auf- und wieder abbauen. Balkon Solaranlagen sind relativ günstig in der Anschaffung und rechnen sich schon nach kurzer Zeit.
  • Das Interesse an den steckbaren Balkonsolaranlagen ist immens groß. Denn immer mehr Menschen wollen sich an der Energiewende aktiv beteiligen. In Deutschland sollen bereits ca. 40.000 Stecker-PV-Anlagen umweltfreundlichen Solarstrom erzeugen. Tendenz steigend.
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