Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Wirtschaftsverbände. Darüber hinaus können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Für Unternehmen bedeutet es ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko, wenn sie ihre Werbung, Verpackungen oder Online-Shops nicht rechtzeitig anpassen. Das gilt im Übrigen auch für bereits produzierte Verpackungen.
Etablierte Öko-Siegel bleiben erlaubt
Trotz der strengeren EU-Regen sind bewährte Öko-Siegel weiterhin erlaubt, sofern ihre Vergabekriterien nachvollziehbar sind und eine unabhängige Prüfung erfolgt. Laut EU-Richtlinie gegen Greenwashing werden einige Siegel als verlässlich eingestuft, da sie sich durch transparente Standards sowie eine externe Zertifizierung auszeichnen. Wie das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Erklärung der neuen Regeln betont, gelten Erleichterungen für Zeichen wie EU Ecolabel, Blauer Engel sowie ISO-14024-Umweltzeichen. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig berichtet, müssen Siegel öffentliche Kriterien aufweisen, allen Unternehmen offenstehen und durch Dritte zertifiziert werden.
Diese Anforderungen erfüllen folgende etablierte Kennzeichnungen:
- Staatliche Siegel für Lebensmittel:
- Deutsches Bio-Siegel: Das grüne Sechseck mit dem Schriftzug "Bio" steht für Erzeugnisse nach EU-Öko-Verordnung. Demnach stammen mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau, werden ohne Gentechnik, chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger erzeugt.
- EU-Bio-Logo: Das grüne Blatt aus zwölf EU-Sternen kennzeichnet seit 2012 sämtliche zertifizierten Bioprodukte. Garantiert dieselben Mindeststandards wie das deutsche Bio-Siegel nach EU-Öko-Verordnung.
- Private Anbauverbände mit strengeren Standards:
- Demeter, Bioland und Naturland: private Verbandssiegel mit Kriterien, die noch über die gesetzlichen Bio-Anforderungen hinausgehen. Demeter etwa fordert biodynamische Landwirtschaft, Bioland verlangt 100 Prozent Bio-Futter statt der gesetzlichen 95 Prozent, Naturland integriert zusätzlich soziale Standards.
- Staatliche Siegel für Nicht-Lebensmittel:
- Blauer Engel: Deutschlands ältestes Umweltzeichen (seit 1978) für Produkte wie Reinigungsmittel, Elektronik, Möbel oder Farben. Zeichnet Waren aus, die über den gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher sind als vergleichbare Alternativen.
- EU-Ecolabel: Auch als "Europäische Blume" bekannt, signalisiert dieses EU-weit einheitliche Umweltzeichen nachhaltige Kriterien in verschiedenen Kategorien – von Kosmetik und Textilien bis hin zu Dienstleistungen.
Wie Verbraucher von den neuen Regeln profitieren
Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen von Produkten informiert werden und somit ihre Kaufentscheidung dahingehend präziser treffen können. Durch klarere, konkretere und nachprüfbare Umweltaussagen wird das Vertrauen in Nachhaltigkeitslabel gestärkt und Greenwashing wirksam eingedämmt.
Zudem müssen Vergleichs- und Bewertungsplattformen, die Produkte anhand ökologischer oder sozialer Kriterien bewerten, künftig ihre Bewertungsmethoden offenlegen. Nutzer sollen nachvollziehen können, welche Kriterien verwendet werden, auf welchen Daten die Bewertung beruht und wie aktuell diese Informationen sind. Auch bei Aussagen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Softwareaktualisierungen gelten neue Informationspflichten.
Insgesamt sollen die neuen Regeln zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen, indem sie Transparenz schaffen und irreführende Versprechen unterbinden.
Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Wenn Sie in einem deutschen Supermarkt einkaufen, können Sie sich darauf (hoffentlich) verlassen, dass verbleibende Umweltaussagen und Siegel geprüft, transparent und belastbar sind.
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