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"Seltsam" billiger Kaffee bei Aldi - Konkurrent hat bösen Verdacht

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Aldi hat trotz hoher Preise bestimmte Sorten Kaffee auffällig günstig verkauft. Konkurrent Tchibo hat den Discounter deshalb verklagt - nun gibt es eine Entscheidung.

Update vom 11.02.2026: Aldi darf Kaffee unter Produktionspreis anbieten - Urteil gefallen

Der Kaffeeröster Tchibo hat im Disput um angeblich zu niedrige Kaffeepreise erneut eine juristische Niederlage gegen Aldi Süd hinnehmen müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo kann eine Revision einlegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüfen lassen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben - und damit zu günstig. Nach Angaben des Kaffeerösters hat Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft - von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen bestehendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Konsumenten.

Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Ein unbilliges Verhalten des Discounters liege nicht vor, hieß es. Aldi Süd dürfe bei Rabattaktionen Kaffee unter den Herstellungskosten anbieten. Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke sagte nach der Entscheidung: "Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten." Offen bleibt, ob der Rechtsstreit damit beendet ist. Tchibo kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen. "Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen", sagte der Tchibo-Sprecher. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht.

Erstmeldung vom 17.01.2025: Schlappe für Tchibo im Kaffeezoff - doch es geht weiter

Aldi-Kunden dürfen sich freuen: In einem Rechtsstreit um Kaffeepreise mit Aldi Süd hat der Handelskonzern Tchibo eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage des Unternehmens gegen den Discounter ab (Az.: 14 d O 14/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Tchibo will nun Berufung gegen das Urteil einlegen. 

Der Kaffeeröster hatte Aldi Süd vorgeworfen, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffees seiner Eigenmarke Barissimo unter Einstandspreis und damit zu billig angeboten zu haben. Dies schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, Aldi verstoße gegen das Gesetz, hieß es. Tchibo wollte dem Discounter gerichtlich verbieten lassen, den Kaffee so günstig so verkaufen. Der Hamburger Kaffee-Riese selbst hatte massive Preissteigerungen angekündigt.

Kaffee unter Handelswert verkauft? Tchibo scheitert mit Klage gegen Aldi

Aus Sicht der Richter war die Klage nicht begründet. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, sagte eine Gerichtssprecherin. In dem Fall liege keine Gefahr vor, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen. Aldi Süd begrüßte die Entscheidung. Tchibo will das Urteil prüfen. "Wir werden unsere Position im Zweifelsfall durch mehrere Instanzen verteidigen", sagte ein Sprecher.

Gut einen Monat nach dem Urteil hat der Hamburger Handelskonzern schließlich angekündigt, gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf in Berufung zu gehen. Das geht aus einer Mitteilung hervor. "Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung", sagte der Sprecher von Tchibo laut einer Mitteilung.  Im Falle einer abermaligen Verhandlung sei das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. In einem solchen Zivilprozess könne eine Berufung zu einer abermaligen Beweisaufnahme führen, müsse es aber nicht.

Der Einstandspreis umfasst den Einkaufspreis einer Ware sowie alle Nebenkosten wie Verpackung, Versicherung und Fracht. Aldi Süd hatte die 1-Kilo-Packung zwischenzeitlich für weniger als vier Euro verkauft. Der Discounter lässt seinen Kaffee von seinem Tochterunternehmen New Coffee produzieren. Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm.

Offensichtlich Verluste in Kauf genommen - auf Kosten von fairen Löhnen bei Erzeugern?

Händler im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten mit Mischkalkulationen. Bei einigen Artikeln sind die Margen höher, andere sind gering kalkuliert. Dies dient dem Zweck, mehr Kunden in die Märkte zu locken und die Verkaufsmenge zu erhöhen. Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee, Milch oder Butter haben eine besondere Zugkraft, weil Kunden bei ihnen besonders auf die Preise achten. 

Der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück findet es "seltsam", dass Rohkaffee auf dem Weltmarkt teurer ist als die Bohnen von Aldi. Der Discounter nehme offensichtlich Verluste in Kauf, das sei nicht grundsätzlich verboten. "Einen Einstandspreis hat Aldi bei seinen Eigenmarken gar nicht, weil Aldi diese selbst herstellt oder für sich in Lohnproduktion herstellen lässt". Die Geschädigten seien die Erzeuger. Bei derartigen Preisen sei es nicht möglich, faire Anbaubedingungen und Löhne in den Herkunftsländern sicherzustellen.

Kaffeehändler und -röster erleben herausfordernde Zeiten. Im vergangenen Jahr sind die Rohkaffeepreise um rund 70 Prozent gestiegen. Hauptgrund dafür sind Experten zufolge unter anderem schlechte Ernten im wichtigsten Erzeugerland Brasilien. Erwartet wird, dass Verbraucher für Kaffee bald tiefer in die Tasche greifen müssen. Tchibo hatte zuletzt bereits angekündigt, dass weitere Preiserhöhungen unumgänglich seien. Auch war zuletzt ein Preis-Streit zwischen Edeka und dem Kaffee-Konzern JDE Peet's mit Marken wie Jacobs, Senseo und Tassimo eskaliert.

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Vorschaubild: © Christoph Reichwein/dpa