Glühwein billig zusammengepanscht? Verbraucherzentrale kritisiert Etiketten-Schmu

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Glühwein billig zusammengepanscht? Verbraucherzentrale kritisiert Etiketten-Schmu
Viele Glühwein-Etiketten seien intransparent, kritisiert die Verbraucherzentrale.
Glühwein billig zusammengepanscht? Verbraucherzentrale kritisiert Etiketten-Schmu
Bru-nO/pixabay (Symbolbild)

Für viele gehört der Glüwein zur Adventszeit dazu. Doch kaum jemand mischt sich seine wärmende Mischung aus Wein und Gewürzen selbst - die meisten vertrauen auf Fertigware. Doch bei der ist manchmal Vorsicht geboten, wie Verbraucherschützer nun warnen.

Seit dem 8. Dezember 2023 gibt es eine neue Vorschrift: Auch Glühwein muss Angaben zu Nährwerten und Zutaten aufweisen. Bereits im November 2024 hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZB) die Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht bei 84 Frucht-Glühweinen und Glühweinen in einem Test überprüft, wie die Konsumentenschützer Anfang der Woche mitteilten.

Das Resultat war ernüchternd: Weniger als die Hälfte der Glühweine entsprach den neuen Vorschriften. Ein Großteil der korrekt gekennzeichneten Produkte, nämlich 94 Prozent, machten von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, die notwendigen Informationen über einen QR-Code zugänglich zu machen. Dies führt allerdings zu einer gewissen Intransparenz. Ein anderes beliebtes Winter-Getränk hat indes zu einer Rassismus-Debatte geführt.

Verbraucherzentrale kritisiert: Wenig Transparenz bei Glühwein

"Glühweine, die bis dato keine Zutatenliste und Nährwerttabelle haben, könnten vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden sein. Bis die Bestände aufgebraucht sind, ist ihr Verkauf auch ohne die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlaubt", erklärt Carola Clausnitzer, Lebensmittel-Expertin der VZB. Da keine Pflicht zur Angabe des Herstellungsdatums besteht, lässt sich nicht nachvollziehen, ob es sich um Restbestände oder unzureichend gekennzeichnete Produkte handelt.

Wein und weinhaltige Getränke sind derzeit die einzigen Lebensmittel, die ihre Inhaltsstoffe hinter einem QR-Code verstecken können. "Das erschwert Verbrauchern den schnellen Produktvergleich beim Einkauf erheblich, da sie für jedes Produkt die Informationen einzeln abrufen müssen", sagt Clausnitzer. Für die Nutzung von QR-Codes sind ein internetfähiges Handy und guter Empfang im Markt nötig - beides ist nicht garantiert, wie der Marktcheck zeigt.

Zudem sind nicht immer alle Informationen abrufbar. In einigen Fällen waren QR-Codes sogar so schlecht gedruckt, dass sie nicht lesbar waren. "Verbraucherfreundlicher wäre in jedem Fall, die Zutaten und Nährwerte – wie auch bei nahezu allen anderen verpackten Lebensmitteln vorgeschrieben – direkt auf das Etikett zu drucken", fordert die Verbraucherschützerin.

Infos nur über Umwege - Verbraucherschützer kritisieren QR-Codes

Neue etikettierte Glühweine müssen nun auch den Energiegehalt angeben, was den Konsumenten einen schnellen Überblick über die Kalorienanzahl ermöglicht. Der VZB-Marktcheck hat unterschiedliche Energiegehalte zwischen 55 und 107 Kilokalorien pro 100 Milliliter festgestellt. Eine Tasse Glühwein kann somit schnell über 200 Kilokalorien enthalten. Es gilt: Je mehr Zucker und Alkohol im Glühwein, desto höher der Kaloriengehalt.

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Werbeslogans wie "mit edlen Auszügen aus Zimt, Nelken, Orangen- und Zitronenschalen gewürzt" lassen vermuten, dass echte Gewürze verwendet wurden. "Unser Marktcheck deckt auf, dass ein Großteil der Glühweine statt echter Gewürze lediglich Aromen enthält", erklärt Clausnitzer. Verbraucher werden geraten, die Zutatenliste zu lesen und sich nicht von blumigen Werbeaussagen täuschen zu lassen.

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