Artikel zu oft gescannt? Das können Kunden bei Fehlern an der Supermarkt-Kasse tun

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Fehler passieren - auch an der Supermarkt-Kasse. Verbraucherschützer geben Tipps, wie Kunden bei falschem Wechselgeld oder doppelt abgerechneten Artikeln reagieren sollten.

Der Kassenzettel landet bei vielen Menschen nach dem Einkauf sofort im Müll. Doch auch Kassierern kann mal ein Fehler unterlaufen. Wurde ein Artikel zu oft abgerechnet oder das falsche Wechselgeld gegeben? Ein Blick zur Kontrolle auf den Kassenbon ist sinnvoll – und zwar am besten direkt im Laden, wie die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt. Der Papierkassenzettel wird allerdings bald der Vergangenheit angehören: Die Bonpflicht ändert sich ab 2028.

"Idealerweise achtet man bereits beim Scannen auf die Anzeige und kontrolliert den Kassenbon unmittelbar nach dem Bezahlen", sagt Verbraucherschützerin Daniela Krehl auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. Denn je länger man wartet und je weiter man sich vom Kassenbereich entfernt, desto schwerer ist es, Fehler nachzuweisen. Das gilt vor allem, wenn ein Artikel zu oft abgerechnet wurde, etwa wenn man nur zwei Joghurtbecher im Wagen liegen hat, aber drei auf dem Kassenzettel stehen. Im Nachhinein lässt sich das kaum beweisen.

Experten raten: Fehler an der Supermarkt-Kasse direkt ansprechen

Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) rät Verbrauchern, den Kassenbon direkt nach dem Einkauf zu überprüfen. Wenn nötig, solle man um Korrektur bitten, das sei unmittelbar nach dem Kauf am besten möglich, teilte ein Rechtsexperte des Verbands auf Anfrage mit. Manchmal stolpern Kunden auch über den Preis eines Produkts auf dem Kassenzettel: Es kann passieren, dass am Regal noch der Angebotspreis steht, der Artikel aber inzwischen wieder mehr kostet. In solchen Fällen gilt jedoch der aktuelle Preis, der im Kassensystem hinterlegt ist.

Auch bei falschem Wechselgeld gilt: Unstimmigkeiten sollten Kunden möglichst direkt ansprechen. Im Zweifel könne man um einen Kassensturz bitten, so Daniela Krehl. "So lässt sich feststellen, ob sich mehr Geld in der Kasse befindet, als aufgrund der Verkäufe zu erwarten wäre."

Wer sein Wechselgeld nicht annehmen will, tut den Supermarkt-Mitarbeitern übrigens keinen Gefallen: Überschüssiges Wechselgeld muss im Kassensystem genau erfasst werden. Doch nicht alle Fragen des Verbraucherrechts im Supermarkt sind so eindeutig geregelt: Bei der Frage, wer für beschädigte Ware haftet, gehen Rechtslage und Praxis etwa auseinander. Außer natürlich, die Artikel wurden vorsätzlich beschädigt - das kann einem sogar als Diebstahl ausgelegt werden.

Vorschaubild: © Marijan Murat/dpa