Wann ist eine private Pokerrunde illegales Glücksspiel?
Entscheidend ist laut Bayerischem Innenministerium, ob es sich um ein öffentliches Glücksspiel im Sinne des Gesetzes handelt. Ist das der Fall und fehlt die erforderliche behördliche Erlaubnis, liegt unerlaubtes Glücksspiel vor, teilte man gegenüber der Mediengruppe Bayern mit.
Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab, etwa von:
- Teilnehmerkreis
- der Gewohnheitsmäßigkeit der Veranstaltung,
- einem möglichen Eintritt, beziehungsweise einer Startgebühr
- der Höhe der Einsätze.
"Deshalb kann dasselbe Kartenspiel je nach Umständen unterschiedlich bewertet werden", heißt es. Auch im privaten Rahmen könne die Grenze überschritten sein: Laut Innenministerium gilt das, wenn in einer Pokerrunde um Geld gespielt wird und die Runde "gewohnheitsmäßig" stattfindet.
Der geduldete Bereich: Watten unter Freunden
Thomas Rauscher, Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, betont, dass nicht alles kriminalisiert werden soll. Auch bei offiziell als Glücksspiel bezeichneten Kartenspielen gibt es ihm zufolge einen geduldeten Bereich. Das bayerische Watten falle grundsätzlich darunter. Bei geringen Einsätzen werde es als "Unterhaltungsspiel" gewertet und nicht strafrechtlich verfolgt. „Letztlich sollen die Spieler lediglich vor potenziell existenzvernichtenden Verlustrisiken geschützt werden“, betont er. Und das sei hier ja nicht der Fall.
Watt-Turniere: Die gesetzliche Ausnahme
Ein Watt-Turnier kann außerhalb von Spielbanken erlaubt sein, wenn es nicht gewerbsmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur gelegentlich stattfindet. Dabei gelten laut Innenministerium folgende Grenzen:
- Spieleinsatz je Spieler: höchstens 20 Euro
- Summe der ausgelobten Geld- oder Sachpreise: höchstens 500 Euro
Ein Poker-Turnier ist dagegen nicht von dieser Ausnahme erfasst.
Öffentliches Glücksspiel in Bayern: Nur in Spielbanken erlaubt
Öffentliches Glücksspiel ist in Bayern nur in Spielbanken erlaubt. Laut Innenministerium sorgen dort geschultes Personal und der Spielbankaufsichtsdienst für ein geordnetes Umfeld.
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder daran teilnimmt, handle hingegen rechtswidrig und könne sich strafbar machen.
Es gibt aber Ausnahmen: Gemeinnützigen Einrichtungen kann laut Innenministerium die Veranstaltung von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen erlaubt werden, sofern der Erlös ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Kartenspiel um Geld: Wann wird es kritisch?
Das Fazit der Redaktion: Gelegentliches Kartenspiel mit kleinen Einsätzen unter Freunden ist in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es bei Glücksspielcharakter, regelmäßigen Runden, Eintritt und hohen Einsätzen.
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