- Macht man sich mit dem Stehlen oder "Ausleihen" eines Einkaufswagens strafbar?
- Wer den Wagen schnell zurückbringt, kann glimpflich davonkommen
- Eine Rechtsexpertin erklärt die möglichen rechtlichen Folgen
Einkaufswagen klauen oder "ausleihen" - darf man das? Kurz mal die Einkäufe im "ausgeliehenen" Einkaufswagen nach Hause schieben? Klingt praktisch, doch das solltest du besser unterlassen: Unter Umständen kann dir das als Straftat ausgelegt werden. Aber was droht tatsächlich, wenn du dir einen Einkaufswagen bei Aldi, Lidl, Rewe & Co. "ausleihst" - oder gar klaust? Wir haben eine Anwältin gefragt und klären die möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Einkaufswagen klauen, weil es "cool" ist?
Die Gründe für die Entwendung eines Einkaufswagens sind vielfältig. Oftmals wollen Kunden ihre gekauften Waren - vor allem Großeinkäufe oder besonders schwere Produkte - einfach bequem nach Hause bringen. Allerdings werden Einkaufswagen beispielsweise auch zum Transport bei Umzügen genutzt, so Frank Horst vom EHI Retail Institute Köln.
Manchmal werden die Einkaufswagen als Grills zweckentfremdet, manchmal schieben sich Jugendliche darin gegenseitig durch die Gegend, mitunter endet ein Einkaufswagen als "cooles" Accessoire in der Studenten-WG.
Gelegentlich, so schätzen Experten, werden Einkaufswagen auch bei Altmetallhändlern verschrottet. Letzteres wird jedoch nicht als Hauptursache für den Wagen-Diebstahl gesehen. Denn ein Einkaufswagen hat einen Altmetall-Wert von lediglich zwei bis drei Euro - das lohnt sich im Vergleich zum Aufwand schlicht nicht.
Einkaufswagen-Klau hat Folgen für Aldi & Co.
Pro Jahr werden in Deutschland ungefähr 100.000 Einkaufswagen von den Supermarkt-Parkplätzen entwendet und nie wieder zurückgebracht - ein erhebliches Problem für die Unternehmen. Denn schätzungsweise beträgt der Schaden dadurch jährlich rund 15 Millionen Euro, so Frank Horst.
"Die Anschaffungskosten für Einkaufswagen sind sehr hoch, und wir möchten diese unseren Kunden gerne in ausreichender Menge zur Verfügung stellen", lässt Aldi Süd verlauten. Es ist davon auszugehen, dass ein Einkaufswagen ungefähr einen Wert zwischen 100 und 250 Euro hat. Es ist also offensichtlich, dass der Diebstahl für die betroffenen Supermärkte und Discounter spürbare Folgen hat.
Einzelne Supermärkte verwenden spezielle Sicherheitssysteme an den Einkaufwagen, so zum Beispiel Wegfahrsperren, die die Räder blockieren, sobald der Kunde das Gelände des Supermarktes verlässt. Das wird jedoch nicht flächendeckend angewendet, da diese Sicherheitsmaßnahmen auch mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Juristische Konsequenzen bei Aldi nur im Extremfall
Aldi beispielsweise nutzt die Wegfahrsperre schon seit einigen Jahren. Allerdings auch nicht flächendeckend, wie Aldi Süd mitteilt. Hierbei befinden sich an der Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz Magnetstreifen im Boden. Wenn du nun mit dem Einkaufswagen darüber fährst, blockieren die Räder und du kannst nicht weiter. "Über die Verwendung wird individuell für die einzelnen Aldi Süd Filialen entschieden, um sich optimal auf die gegebenen Verhältnisse vor Ort einstellen zu können", so Aldi Süd gegenüber inFranken.de.
Das Unternehmen tut aber auch einiges dafür, dass Einkaufswagen zurückgeholt werden. "Sobald uns bekannt ist, wo entwendete Einkaufswagen abgestellt wurden, sammeln unsere Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister diese nach Möglichkeit wieder ein." Juristische Schritte erwägt Aldi Süd allerdings nur im Extremfall: "Werden Einkaufswagen im großen Stil gestohlen, behalten wir uns vor, dies zur Anzeige zu bringen."
Darf man den Einkaufswagen ausleihen?
Wer einen Einkaufswagen zwar vom Gelände des Supermarktes entwendet, ihn jedoch zügig wieder zurückbringt, hat noch keinen Diebstahl begangen. Hierbei spricht das deutsche Recht lediglich von einer Gebrauchsanmaßung. Das bedeutet, dass du einen (beweglichen) Gegenstand kurzzeitig eigenmächtig nutzt, diesen jedoch wieder zum Eigentümer zurückbringst.
Im Regelfall bleibt dies auch straffrei. Jedoch kann der Supermarkt trotzdem einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, da eine Eigentumsverletzung vorliegt. Wirst du als schuldig anerkannt, droht dir eine Geldstrafe. Außerdem kann dir der betreffende Supermarkt ein Hausverbot aussprechen.
Dass nicht erwünscht ist, die Einkaufswagen vom Gelände des Eigentümers zu entwenden, machen die Supermärkte auch durch spezielle Hinweis-Schilder deutlich. Kunden sollten sich in jedem Fall daran halten.
Strafrechtliche Folgen für Einkaufswagen-Diebe
Strafrechtlich verfolgt werden kannst du, wenn du den Einkaufswagen vom Gelände des Supermarktes entwendest und ihn nicht wieder zurückbringst. Hierbei ist der §242 des Strafgesetzbuches relevant: Begehst du einen Diebstahl, droht dir im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Versuch der Entwendung ist ebenfalls strafbar.
Einen Einkaufswagen zu stehlen, ist also keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine echte Straftat - unabhängig davon, ob einzelne Supermärkte auf eine Anzeige zu verzichten.
Sollten triftige Gründe vorliegen, weshalb Sie den Einkaufswagen nicht wieder sofort zum Supermarkt zurückbringen können, müssen Sie sich zumindest beim Markt melden und dort darüber informieren.
Einkaufswagen klauen: Das sagt die Anwältin
Man kann sich strafbar machen, sagt auch Rechtsanwältin Marion Eckert aus Bamberg: "Wenn jemand einen Einkaufswagen entwendet und mitnimmt, in der Absicht, ihn sich rechtswidrig zuzueignen, und den Vorsatz hat, den Einkaufswagen bei sich aufzuheben und ihn als Grill oder regelmäßigen Korb zu verwenden und damit einkaufen zu gehen, dann ist der objektive Tatbestand erfüllt", erklärt Eckert. "Es wurde eine fremde, bewegliche Sache weggenommen, der Vorsatz ist erfüllt, Zueignungsabsicht ist ganz klar da, das ist rechtswidrig."
Doch es gibt Ausnahmen, so die Rechtsanwältin: "Wenn der Einkaufswagen nur dazu benutzt wird, um beispielsweise Einkäufe nach Hause zu bringen oder den schweren Bierkasten, und man den Einkaufswagen im Anschluss wieder zurückbringt, dann handelt es sich um eine straflose Gebrauchsanmaßung", so Eckert. "Gebrauchsanmaßungen sind nur in ganz besonderen Ausnahmefällen strafbar, beispielsweise wenn ich das Kfz von meinem Nachbarn benutze und damit eine Spritztour unternehme und dann das Fahrzeug wieder hinstelle. Da mache ich mich strafbar."
Fazit
Einen Einkaufswagen zu klauen, kann dich ganz schön teuer zu stehen kommen - denn es handelt sich nicht um eine Kleinigkeit, sondern wird im deutschen Recht tatsächlich als Straftatbestand erachtet. Bis zu fünf Jahre Haft drohen! Bringst du den Wagen wieder zügig zurück, kommst du in aller Regel glimpflich davon. Jedoch drohen dir auch in diesem Fall eine Geldstrafe und ein Hausverbot im Supermarkt. Manche Supermärkte verzichten jedoch auf eine Anzeige und versuchen, so wie Aldi Süd, die Wagen wieder einzusammeln.
In jedem Fall ist davon abzuraten, den Einkaufswagen leichtsinnig vom Gelände des Supermarktes zu entwenden.
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