Wer ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer liegen sieht, der hat eine Vorahnung: Wahrscheinlich ist der Wagen falsch geparkt oder die Parkdauer wurde überschritten. Wie teuer kann ein Strafzettel werden?
Täglich gibt es viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Gerne wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um einige km/h überschritten - teils mit schwerwiegenden Folgen.
Auch das Falschparken ist eine häufige Verkehrssünde. Der Bußgeldkatalog gibt dabei verschiedene Vergehen an, die unterschiedliche Konsequenzen mit sich ziehen. Zudem wird zwischen einem höherem Buß- und einem niedrigeren Verwarnungsgeld unterschieden.
Falschparken: "Knöllchen" als Verwarnungsgeld
Wer beim Falschparken erwischt wird, der muss mit einem Strafzettel rechnen. Die unbeliebten Knöllchen werden oft von Politessen ausgestellt und unter den Scheibenwischer des Wagens geklemmt.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist dabei abhängig von der Art des Vergehens. Welche Sanktionen anfallen, ist im Bußgeldkatalog sichtbar. Dieser wurde erst Ende April 2020 aktualisiert - somit gelten auch neue Bußgelder.
- Überschrittene Parkdauer: 20 bis 40 Euro
- Parken im Halteverbot: 35 Euro
- Unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 Euro
Wer ein Knöllchen an seinem Wagen entdeckt, sollte es sich zunächst durchlesen. Darauf befinden sich Angaben zum Vergehen und zur Bezahlungsfrist. Diese "liegt normalerweise bei einer Woche", schreibt bußgeldkatalog.org. Wer sein Knöllchen verloren hat und den Betrag nicht zeitgerecht überweist, erhält eine schriftliche Verwarnung per Post, womit meist ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Hier können weitere Kosten anfallen.
Bußgeldverfahren: Bei schweren Verstößen droht ein Punkt
Ein Bußgeldverfahren wird zudem eingeleitet, wenn der Tatbestandskatalog eine höhere Geldbuße vorsieht. Dabei unterscheiden sich die Bußgelder von der Art des Vergehens. So macht es einen Unterschied, ob die Parkdauer überschritten wird, oder ob auf einem Gehweg geparkt wurde. Das zeigt sich eindeutig bei den Beträgen, wo bis zu 110 Euro fällig werden. Auch ein Punkt in Flensburg wird bei einigen Vergehen angerechnet.