Seitdem sie auch Discounter wie Aldi und Lidl im Sortiment haben, ist die Dubai-Schokolade zur Massenware geworden. Eine deutsche Firma ist wenig angetan von der Entwicklung - und ist einen drastischen Schritt gegangen.
Deutsche Discounter unter rechtlichem Druck wegen Dubai-Schokolade
Wilmers Süßwarenvertrieb mahnt Aldi und Lidl ab
Debatte über Irreführung und geografische Herkunftsangaben
Nach Schokoladenhersteller Lindt stehen jetzt auch die Discounter Aldi und Lidl im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung, nachdem sie günstigere Alternativen zur begehrten Dubai-Schokolade angeboten haben. Beide Unternehmen wurden jetzt abgemahnt, wie unter anderem t-online.de unter Berufung auf die Lebensmittelzeitung berichtet. Die große Frage: Gilt "Dubai-Schokolade" rein rechtlich gesehen eher als "Nürnberger Lebkuchen" oder als "Wiener Schnitzel"?
Streit um "Dubai-Schokolade": Deutsche Discounter von Brandenburger Firma abgemahnt
Wie das Branchenportal Lebensmittelzeitung berichtet, bleibt dies aber nicht ohne Widerspruch. Der Wilmers Süßwarenvertrieb aus Brandburg behauptet, der einzige deutsche Anbieter der authentischen Dubai-Schokolade der Marke "Fex Dessert" zu sein, die in Dubai von autorisierten Unternehmen produziert wird. Folglich hat die Firma aus Ortrand im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowohl Lidl als auch Aldi abgemahnt, um den Verkauf ihrer Versionen zu unterbinden. Die Abmahnungen enthielten die Forderung, strafbewehrte Unterlassungserklärungen bis zum 17. Dezember abzugeben, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das der Lebensmittelzeitung vorliegt.
Wilmers führt an, dass die Produkte von Aldi und Lidl, die nicht in Dubai hergestellt werden, durch die Verwendung des Namens "Dubai-Schokolade" "irreführend und unzulässig" seien. Aldi Süd gehe sogar noch weiter, indem suggeriert wird, die "Alyan Dubai Handmade Chocolade" sei handgemacht, während die Verpackung mit der Darstellung Dubais ebenfalls den Eindruck erwecke, die Schokolade stamme tatsächlich von dort.
Lindt ändert Produktname in "Dubai Style Chocolade"
Das Argument der Brandenburger Firma: Durch diese Praxis verletze Aldi Süd die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die einheitliche Standards für die Lebensmittelkennzeichnung festlegt, um Verbraucher umfassend über Inhaltsstoffe, Allergene, Nährwerte und Herkunft aufzuklären. Aus diesem Grund hat Wilmers auch bei den zuständigen Kontrollinstanzen eine Beschwerde eingereicht, so der Bericht weiter.
Aldi und Lidl sind nicht die einzigen betroffenen Firmen. Auch Lindt hatte eine limitierte "Lindt Dubai Chocolade" herausgebracht und wurde in der Vergangenheit abgemahnt, ließ jedoch die Frist für eine Unterlassungserklärung verstreichen. Wilmers erwägt nun rechtliche Schritte in Form einer einstweiligen Verfügung. Das Schweizer Unternehmen hat daraufhin sein Produkt in "Dubai Style Chocolade" umbenannt, so die Lebensmittelzeitung.
Eine Einschätzung, wie die Erfolgsaussichten der abmahnenden Firma stehen, gibt die auf Marken- und Urheberrecht spezialisierte Kölner Kanzlei WBS.Legal, die den Fall bewertet. Die Begründung für die geplanten Abmahnungen liege im Anspruch der Firma Wilmer, sie sei die Einzige, die Dubai-Schokolade aus Dubai exportiert. Und: Der Begriff dürfe ausschließlich für Produkte verwendet werden, die tatsächlich aus Dubai stammen. Alles andere stelle irreführende Werbung dar. Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung ist der Paragraf 127 im deutschen Markengesetz (§ 127 MarkenG). Danach dürfen geografische Herkunftsangaben nicht für Waren benutzt werden, die nicht diese geografische Herkunft aufweisen.
Sind Rezept oder Herkunft geschützte Angaben?
Also geht es im Kern um folgende Frage: Darf die Luxus-Süßigkeit auch Dubai-Schokolade genannt werden, wenn sie in Deutschland - oder eben nicht in Dubai - hergestellt wurde? Tatsächlich können geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten zwar "unionsrechtlich geschützt" werden, erklärt das Rechtsportal. Dann dürfen Produkte nur so bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus der genannten Region stammen oder entsprechende Zutaten von dort kommen. Ein Beispiel seien die geografisch geschützten "Nürnberger Lebkuchen", die nur in Nürnberg hergestellt werden dürfen. Für Dubai-Schokolade gibt es aber keinen solchen Schutz.
Allerdings könnte man noch über eine mögliche Irreführung nach§ 5 Abs. 1 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) nachdenken, so das Portal weiter. Eine solche läge vor, wenn Verbraucher die begehrte Dubai-Schokolade nur deshalb kaufen, weil sie denken, dass sie auch wirklich aus Dubai ist. In solchen Fällen kommt es darauf an, wie ein durchschnittlich aufmerksamer Verbraucher den Begriff verstehen würde.
Ein Beispiel dafür, wann das zum Problem werden kann, sei das Wiener Schnitzel. Das Verwaltungsgericht Arnsberg habe vor 15 Jahren entschieden, dass das ursprüngliche "Wiener Schnitzel" zwar aus Kalbsfleisch hergestellt wird. In Deutschland verstehe jedoch die Mehrzahl der Verbraucher unter dem Begriff nicht mehr ausschließlich ein Kalbsschnitzel, sondern ein paniertes Schnitzel schlechthin. Daher führt ein Wiener Schnitzel aus Schwein die Verbraucher nicht in die Irre.
Dubai-Schokolade wie Wiener Schnitzel
Im Fall des Dubai-Schokoladen-Hypes scheine es "nicht realitätsnah", dass potenzielle Käufer wirklich davon ausgehen würden, dass die Schokolade in Dubai hergestellt und daher importiert worden ist. Eher dient die Bezeichnung als Hinweis auf ein Rezept, das alle Hersteller verwenden. Und dieses kommt tatsächlich aus Dubai - "was die meisten wohl wissen dürften", schreibt WBS.legal. Letztlich sei die "Verkehrsauffassung" entscheidend. Sollten Käufer der Schokolade wirklich denken, dass deren Dubai-Schokolade auch wirklich aus Dubai stammt, dann läge eine Irreführung vor, sofern sie nicht auch wirklich in Dubai hergestellt worden ist.
"Allerdings lassen sich in diesem Fall überzeugende Argumente dafür finden, dass mit Dubai nicht die Herkunft, sondern die Art der Zubereitung gemeint ist und dass sich mögliche Kunden dessen auch bewusst sind", fassen die Rechtsexperten zusammen. So wie das "Wiener Schnitzel" könnte auch die "Dubai-Schokolade" nicht als Herkunftsbezeichnung, sondern als Gattungsbegriff anerkannt werden, so WBS.legal: "Ob Wilmers mit den Abmahnungen Erfolg haben wird, bleibt also abzuwarten." (Angeblich) Originale Dubai-Schokolade und Dubai-Style-Süßigkeiten findest du unter anderem bei Amazon* und bei Otto.de gibt es originelle Dubai-Schokoladenformen*.
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