EU plant Reform: Massive Einschränkungen bei Fluggastrechten erwartet

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In Europa wird über neue Regeln für Flugentschädigungen diskutiert, die weitreichende Auswirkungen haben könnten. Während Airlines die Vorschläge begrüßen, gibt es Widerstand von Verbraucherschützern.

Fluggäste in der EU könnten künftig deutlich weniger Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen haben. Derzeit beraten die EU-Staaten über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der die Mindestverspätungszeit für eine Entschädigung verlängern soll. 

Diese Reform der Fluggastrechte würde zu einer deutlichen Einschränkung der Entschädigungsrechte von Passagieren führen. Der Vorschlag sieht vor, die Schwelle für Entschädigungen bei Flugverspätungen von derzeit drei Stunden auf fünf, neun oder sogar zwölf Stunden zu erhöhen, je nach Flugdistanz. Verbraucherschützer kritisieren die Pläne scharf. Zusätzlich hatte sie unlängst strengere Regelungen gegen die oft kritisierten Handgepäck-Gebühren bei Billigflügen gefordert. Diese Zusatzkosten werden als unzumutbare Belastung für Reisende angesehen.

Umstrittene EU-Pläne: Neue Fluggastrechte bedeuten weniger Entschädigungen für Passagiere

Die vorgesehenen Pläne der Europäischen Union zur Änderung der Fluggastrechte würde laut Verbraucherorganisationen dazu führen, dass bis zu 85 Prozent der Passagiere, die bislang Anspruch auf eine Entschädigung hatten, künftig leer ausgehen könnten. Die vorgeschlagenen Änderungen legen fest, dass Passagiere bei Kurzstreckenflügen bis 3500 Kilometer erst nach fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung hätten, bei längeren Flügen erst nach neun oder zwölf Stunden.

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Kritiker befürchten, dass dadurch der Druck auf Fluggesellschaften, pünktlicher zu sein, abnehmen könnte, was zu einer Verschlechterung der Servicequalität führen könnte.

Die Reform ist auch deswegen umstritten, weil sie in einer Zeit erfolgt, in der viele Fluggesellschaften nach der Pandemie wieder Rekordgewinne erzielen. Organisationen wie APRA und die European Consumer Organisation argumentieren, dass die bestehenden Rechte nicht geschwächt, sondern vielmehr gestärkt werden sollten – etwa durch eine Anpassung der Entschädigungsbeträge an die Inflation und eine Ausweitung auf zusätzliche Umstände wie Gepäckprobleme.

Geplante Änderungen: Was sieht die EU-Reform vor?

Die bestehende Fluggastrechteverordnung (EG 261) aus dem Jahr 2004 regelt, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Die Entschädigungen variieren je nach Flugdistanz:

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  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer
  • 600 Euro bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer

Die geplante Reform der Europäischen Kommission sieht jedoch deutlich höhere Schwellenwerte vor:

  • 250 Euro erst ab fünf Stunden Verspätung (bis 3.500 Kilometer)
  • 400 Euro ab neun Stunden Verspätung (mehr als 3.500 Kilometer innerhalb der EU)
  • 600 Euro ab zwölf Stunden Verspätung (mehr als 6.000 Kilometer weltweit)

Bislang regelt die Verordnung (EG 261) aus dem Jahr 2004, dass Passagiere ab einer Flugverspätung von drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro erhalten können. Die EU-Kommission schlägt nun vor, diese Schwelle je nach Flugdistanz auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben. Verbraucherschützer warnen, dass dadurch bis zu 80 Prozent der bisherigen Entschädigungen wegfallen könnten.

Fluggesellschaften befürworten die Reform

Die Fluggesellschaften stehen der geplanten Reform der Fluggastrechte überwiegend positiv gegenüber, da sie eine deutliche Entlastung für die Airlines verspricht. Insbesondere die Lobbyorganisation "Airlines for Europe" (A4E) unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, die längere Verzögerungsschwellen für Entschädigungen einführen sollen.

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Die Airlines argumentieren, dass dies mehr Flexibilität ermöglicht, um bei Verspätungen oder Störungen effizienter Ersatzlösungen zu finden, ohne sofort finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu müssen. Laut A4E könnten durch diese Reform bis zu 70 Prozent der derzeitigen Flugausfälle vermieden werden, da die Fluggesellschaften mehr Zeit hätten, um ihre Flugpläne anzupassen und Störungen zu minimieren.

Auch die European Regions Airline Association (ERA), die regionale Fluggesellschaften vertritt, weist darauf hin, dass die Reform dazu beitragen könnte, die wirtschaftliche Tragfähigkeit von regionalen Flugverbindungen zu sichern. Diese Verbindungen seien für abgelegene Gemeinden in Europa essenziell, und die aktuelle Regulierung stelle eine hohe finanzielle Belastung dar, die den Betrieb solcher Strecken gefährden könnte.

Widerstand aus Deutschland: Justizministerin kritisiert scharf

Gleichzeitig kritisieren die Airlines die derzeitige Gesetzgebung, die sie als "übermäßig streng" empfinden. Sie betonen, dass die aktuellen Entschädigungszahlungen ein "ungerechtfertigtes finanzielles Risiko" darstellen und zu einem Boom von sogenannten "Claims-Agenturen" geführt hätten, die einen erheblichen Teil der Entschädigungen einbehalten.

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Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich klar gegen die Pläne gestellt. Sie betonte, dass Verbraucherrechte nicht leichtfertig aufgegeben werden dürften – auch nicht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass Fluggäste weiterhin ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden", erklärte sie.

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Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) äußerte sich kritisch. Laut Co-Leiterin Karolina Wojtal könnten Airlines durch die Reform gezielt Verspätungen in Kauf nehmen, um teure Entschädigungen zu vermeiden. Besonders betroffen wären Passagiere, da die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen.

Uneinigkeit über die Reform: Ausgang der Verhandlungen offen

Die Diskussionen über die Reform wurden 2025 unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft neu angestoßen, nachdem frühere Versuche einer Einigung seit 2013 gescheitert waren. Die Reform ist jedoch noch nicht beschlossen. Ob die EU-Staaten dem Vorschlag der Kommission zustimmen, bleibt unklar. Zudem steht eine Einigung mit dem EU-Parlament aus. Frühestens könnte die Reform im Sommer 2025 verabschiedet werden.

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Ein weiteres digitales Portal bietet Passagieren eine zentrale Plattform, um ihre Rechte unkompliziert durchzusetzen. Hier können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche digital einreichen und prüfen lassen.  Zudem sorgt ein Gerichtsurteil gegen Ryanair für bessere Möglichkeiten für Passagiere, ihre Rechte durchzusetzen. Es erlaubt Fluggästen, ihre Entschädigungsansprüche trotz gegenteiliger Klauseln an externe Portale abzutreten, was eine klare Niederlage für die Fluggesellschaft darstellt.

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