Geld zurück bei Ausfällen und Verspätungen: Neues Onlineportal für Klagen von Fluggästen

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Ein Mann steht bei Warnstreiks von Verdi am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg BER vor der Anzeige mit gestrichenen Flügen ...
Klagen von Fluggästen gegen Airlines nehmen weiter zu
Fabian Sommer/dpa

Mit ein paar Klicks zur Entschädigung. Das wünschen sich viele Passagiere, deren Flüge stark verspätet, ohne sie oder gar nicht stattgefunden haben. Dazu läuft jetzt ein Test des Justizministeriums.

Das Bundesjustizministerium hat ein Internetportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten eingerichtet. Dort können Reisende über einen Vorab-Check mit Standardfragen feststellen, ob ein Anspruch auf eine Kompensation in ihrem Fall in Betracht gezogen werden könnte. Danach können sie direkt selbst online eine Klage einreichen.

An sieben deutschen Gerichten - Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen, die sich in der Nähe größerer Flughäfen befinden, kann die Klage dann auch digital eingereicht werden.

Mehr als 130.000 Klagen eingereicht

Voraussetzung für die digitale Übermittlung der Fluggast-Klage ist jedoch die Einrichtung eines Bürgerkontos "Mein Justizpostfach". Das kann jeder tun, der über einen Online-Ausweis und eine Bund-ID verfügt.

Laut einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung gingen bei den Gerichten an den Standorten der 20 größten Flughäfen in Deutschland 2024 rund 131.000 Klagen von Fluggästen ein - etwa 6.000 mehr als im Vorjahr. Die Kunden fordern meist Kompensationen für annullierte oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Fälle zu Reiseverträgen.

Das Geschäftsmodell von Legal-Tech-Plattformen im Bereich von Fluggastrechten basiert darauf, Kompensationsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung durchzusetzen. Dabei übertragen die Reisenden ihre Forderungen an die Plattform, die bei Erfolg eine Provision erhält. Bei Misserfolg entstehen den Kunden keine Kosten.

Onlinedienst als Testfall für digitalen Kontakt zwischen Bürger und Justiz

Wer seine Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft über das neue Portal selbst durchsetzen möchte, muss die Entschädigungssumme nicht teilen. Man muss jedoch einen Gerichtskostenvorschuss zahlen und darauf vorbereitet sein, bei Misserfolg die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

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Das Ministerium hat Fluggastrechte als ersten Anwendungsfall für den neuen Onlinedienst ausgewählt, da es sich hier um häufig vorkommende Klagen handelt, die sich in der Fallgestaltung oft ähneln. Doch dabei soll es nicht bleiben. "Die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können", sagt der geschäftsführende Bundesjustizminister, Volker Wissing (parteilos).

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