Wer nach Tschechien oder Polen möchte, muss mit Kontrollen rechnen. An der tschechischen Grenze wird bei Corona-Verdacht die Einreise verwehrt, in Polen muss mit einer Einweisung in ein Krankenhaus gerechnet werden.
Pauschalreise, Städtetrip und Rücktrittsversicherung
Urlauber mit Pauschalreisen in gesperrte Gebiete wenden sich direkt an ihren Veranstalter. Diese müssen aufgrund der außergewöhnlichen Umstände keinen Schadensersatz zahlen, aber Umbuchungen gestatten oder den Reisepreis zurückzahlen.
Auch Städtetrips, bei denen der Höhepunkt der Reise wegfällt - zum Beispiel geschlossene Museen oder Sehenswürdigkeiten -, können storniert werden, entschied der Bundesgerichtshof im Januar 2018.
Für Individualreisen, also Einzelbuchungen bei Hotel, Bahn und Flug, muss eine Reisewarnung vorliegen, um kostenfrei stornieren zu können. Bei Einreisesperren wie nach Italien, liegt höhere Gewalt vor. Dies lässt nach deutschem Recht die kostenfreie Stornierung zu. "Auch eine Hotelbuchung lässt sich bei einer behördlichen Einreisesperre kostenlos stornieren, weil die Unterkunft gar nicht mehr erreichbar ist", erläutert Reiserechtsexperte Ernst Führich bei sz.de.
Übrigens hilft eine Reiserücktrittsversicherung bei bloßer Angst vor der Ansteckung nicht. Auch bei höherer Gewalt und Einreisesperren kommt sie in den meisten Fällen nicht zur Anwendung. Die Rücktrittsversicherung gilt meistens nur, wenn der Urlauber bereits selbst erkrankt ist - zum Beispiel an Corona oder Influenza - und die Reise deshalb nicht antreten kann.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei einer Reisewarnung und Einreisesperre der Anbieter einspringt und bei einer Erkrankung die Versicherung.
Immer mehr Veranstalter bieten auch gelockerte Stornierungs- oder Umbuchungsbedingungen an. So möchten die Airlines, Bahnunternehmen und Veranstalter mehr Leute dazu bewegen, ihren Urlaub zu planen. Hierbei zeigen sich immer mehr Unternehmen angesichts der Ausnahmesituation kulant. Die Österreichische Bundesbahn lässt etwa eine kostenlose Stornierung für Fahrten von und nach Italien bis einschließlich Donnerstag, 12. März, zu.
Bei den großen Online-Reiseportalen wie Booking.com ist eine Stornierung oft relativ unkompliziert. Die kostenlose Stornierungsoption können Urlauber bei der Buchung für wenig Geld hinzufügen. Zahlreiche Hotelportale bieten diese Möglichkeit ebenfalls an.
Urlaub riskieren?
Empfiehlt es sich nun, Urlaub in Risikogebiete oder angrenzende Regionen zu buchen oder bereits gebuchte Reisen anzutreten? Die Preise für Hotels in Italien und auch Flüge nach Südostasien sind aufgrund der Corona-Krise tendenziell tiefer als sonst.
Andererseits streichen zahlreiche Airlines wie Lufthansa Verbindungen in Corona-Regionen wie rund um Mailand, Venedig und China. Sollte sich das Virus also in andere beliebte Urlaubsregionen ausbreiten, könnte das ähnliche Folgen für diese Ziele nach sich ziehen. Auch muss Reisenden klar sein, dass sie sich nach einem Aufenthalt in einer von Corona betroffenen Region oft in eine zweiwöchige, häusliche Quarantäne begeben müssen.
Fazit
Die derzeitigen Maßnahmen der Reiseindustrie sind also kostenlose Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten. Diese sollten Urlauber in Betracht ziehen. Gleichzeitig sollten sie die Entwicklungen in der Urlaubsregion sowie die Seite des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Instituts genau beobachten.
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