Neue EU-Vorgabe: Welche Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen

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Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine gemäß einer neuen EU-Vorgabe ausgetauscht und digitalisiert werden. Damit sollen fälschungssichere Dokumente eingeführt werden.

Die Europäische Union bringt neue Regelungen für Führerscheine auf den Weg, die bis 2033 umgesetzt sein müssen. Ziel ist es, einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen, die sowohl physisch als auch digital genutzt werden können. Mit der Einführung der sogenannten "European Digital Identity Wallet" sollen digitale Führerscheine zudem Missbrauch verhindern und europaweit gültig sein. Für Besitzer älterer Führerscheine bedeutet dies, dass sie ihren bisherigen Führerschein innerhalb festgelegter Fristen umtauschen müssen, um die neuen Standards zu erfüllen.

Welche neuen Bestimmungen gelten für Führerscheine?

Die neuen Führerscheine sollen EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Darüber hinaus werden sie digital in der Datenbank European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) erfasst. Dadurch soll Missbrauch vermieden werden.

Außerdem kannst du einen physischen Führerschein beantragen; doch er gilt auch digital auf dem Smartphone. Sowohl digital als auch physisch ist der neue EU-Führerschein für PKW und Motorräder 15 Jahre lang gültig. Verwendest du deinen Führerschein als Personalausweis, gilt eine 10-Jahres-Frist. Hast du einen LKW- beziehungsweise Busführerschein, ist dieser weiterhin fünf Jahre lang gültig

Verlierst du deinen Führerschein innerhalb eines EU-Landes, gilt das Fahrverbot zukünftig – aktuell noch vorläufig – in der gesamten EU. Das Land, das deinen Führerschein ausgestellt hat, muss dieses Verbot dann EU-weit durchsetzen. Bislang ist die Regelung lokal eingeschränkter.

Gibt es Voraussetzungen, um meinen Führerschein zu aktualisieren?

Generell benötigst du für den Umtausch deines Führerscheins keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Bei deiner lokalen Führerscheinstelle kannst du zur gegebenen Zeit deinen Führerschein umtauschen, indem du deinen Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und deinen aktuellen Führerschein mitbringst. Außerdem kostet dich der Umtausch circa 25 Euro.

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Allerdings können die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten medizinische Tests national zur Pflicht machen. Die Regelung, dass über 70-Jährige einen Test vor der Verlängerung des Führerscheins machen müssen, gibt es (noch) nicht. Dafür wäre beispielsweise eine Selbsteinschätzung als Alternative zum medizinischen Gesundheitscheck möglich, ebenso wie eine ärztliche Untersuchung inklusive Sehvermögen- und Herz-Kreislauf-Zustands-Beurteilung.

Bist du 65 Jahre oder älter, können die EU-Länder die Dauer der Gültigkeit des Führerscheins verkürzen. Allerdings ist diese Vorgabe hierzulande ebenfalls noch nicht durchgesetzt. 

Wann muss ich meinen Führerschein aktualisieren?

Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gelten unterschiedliche Umtauschfristen, die zwischen 2026 und 2033 liegen. Neben der Umstellung auf die neue Technologie bringt die Reform auch Änderungen bei der Gültigkeit mit: Während Pkw- und Motorradführerscheine künftig 15 Jahre gültig sind, gelten für Lkw- und Busführerscheine weiterhin kürzere Fristen. Die Reform sorgt für mehr Einheitlichkeit in der EU, stellt aber auch neue Anforderungen an Autofahrer und lokale Behörden, die den Umtauschprozess organisieren müssen. Wurde dein rosafarbener, grauer oder weißer Führerschein in den Jahren

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  • 1999 bis 2001 ausgestellt, musst du ihn bis zum 19. Januar 2026 ersetzen;
  • von 2002 bis 2004 solltest du dir den 19. Januar 2027 im Kalender notieren,
  • von 2005 bis 2007 den 19. Januar 2028
  • für das Ausstellungsjahr 2008 gilt der 19. Januar 2029,
  • 2009 der 19. Januar 2030,
  • 2010 bis 19. Januar 2031,
  • 2011 bis 19. Januar 2032.
  • Wurde dein Führerschein 2012 bis 18. Januar 2013 ausgestellt, hast du noch bis 19. Januar 2033 Zeit. 

Bei älteren Jahrgängen vor 1999 gilt nicht das Ausstellungs-, sondern das Geburtsdatum. Für die Jahrgänge von 1953 bis 1971 und später ist die Frist bereits abgelaufen. Menschen, die vor 1953 geboren sind, haben noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.

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Vorschaubild: © Oliver Berg/dpa