Schluss mit Wegwerfgeräten: Waschmaschinen- und Handy-Hersteller sollen Reparaturen anbieten und Ersatzteile noch Jahre nach Ende der Produktion vorhalten.
Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Instandsetzung gelten - auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern spezifische Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbörsen der Verbraucher auswirken, wie auch die sogenannte Ökodesign-Verordnung.
"Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. "Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden, statt für die Lieferung eines neuen Produkts."
Recht auf Reparatur kommt - Gerät muss komplett zerlegt werden können
Das auch für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium nimmt an, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli 2026 in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nun an Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.
Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Was hier als angemessen betrachtet wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausgeführt. Erfolgt die Reparatur gegen Entgelt, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die instandgesetzte Ware abzunehmen.
Hersteller müssen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die erforderliche Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.
Umfrage zeigt: Hohe Kosten schrecken ab
Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Instandsetzung schlicht nicht möglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte - vom Server bis zum Staubsauger - ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.
Damit eine Instandsetzung auch nach vielen Jahren noch möglich bleibt, sollen die Produzenten verpflichtet werden, Ersatzteile für gewisse Modelle entsprechend der prognostizierten Lebensdauer bereitzuhalten. Für Smartphones bedeutet dies, dass die Komponenten, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des jeweiligen Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Produktionsende.