Neue Regel: Am Handy sollst du ab 2027 selbst herumbasteln

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Neue EU-Regel für Handy-Akkus ab 2027
Damit soll künftig Schluss sein - Handy-Akkus müssen unter bestimmten Bedingungen ab 2027 selbst austauschbar sein.
Neue EU-Regel für Handy-Akkus ab 2027
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Neue EU-Regel: Handy-Akkus sollen ab 2027 austauschbar sein. Doch es gibt eine Hintertür - und die großen Hersteller nutzen sie. Was das für Nutzer bedeutet.

Wer kennt es nicht: Nach zwei oder drei Jahren hält der Handy-Akku nur noch einen halben Tag. Die Batterie ist häufig ein Hauptgrund, warum ein eigentlich noch funktionierendes Smartphone ersetzt wird. Statt das Gerät einfach weiterzunutzen, landet es in der Schublade oder im Elektroschrott.

Die Europäische Union will das ändern. Mit der Europäischen Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sollen Handys ab Februar 2027 austauschbare Akkus haben. Doch ein genauerer Blick zeigt: Für viele beliebte Handy-Reihen gilt das gar nicht.

Was die EU-Batterieverordnung für Handys vorschreibt

Die Batterieverordnung wurde am 28. Juli 2023 veröffentlicht und ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, wie das Bundesumweltministerium erläutert. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien durch den Endnutzer.

Konkret bedeutet das: Ab dem 18. Februar 2027 müssen Hersteller sicherstellen, dass sich Akkus in mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Laptops mit handelsüblichem Werkzeug vom Nutzer selbst austauschen lassen.

Die Batterien sollen laut Verordnung vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Die Verordnung umfasst laut Bundesumweltministerium den gesamten Lebenszyklus von Batterien und beinhaltet auch Regelungen zu Sorgfaltspflichten, Sammelvorgaben und einem digitalen Batteriepass.

Warum die meisten aktuellen Smartphones trotzdem keinen Wechselakku brauchen

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 legt fest, dass Geräte von der Austauschpflicht ausgenommen sind, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen. Erstens muss das Smartphone mindestens die Schutzart IP67 aufweisen. Zweitens muss der Akku nach 1000 vollständigen Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität behalten.

Ein Blick auf die offiziellen Datenblätter der großen Hersteller zeigt: Die aktuellen Flaggschiff-Modelle erfüllen beide Kriterien bereits deutlich. Das iPhone 17 Pro ist laut den technischen Daten von Apple nach IP68 zertifiziert und behält nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität. Die Galaxy-S25-Serie ist laut Samsung ebenfalls nach IP68 geschützt und erreicht laut EU-Energielabel sogar 2000 Ladezyklen bei 80 Prozent Restkapazität. Xiaomi gibt für das Xiaomi 15 IP68-Schutz und 1600 Ladezyklen an.

Die Schutzart IP gibt an, wie gut ein Smartphone gegen äußere Einflüsse wie Staub, Berührung und Wasser geschützt ist. Die Abkürzung IP steht für "International Protection" (Internationaler Schutz) und bezeichnet eine international genormte Klassifizierung. Sie zeigt, wie widerstandsfähig ein Gerät gegenüber dem Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten ist. Diese Schutzart besteht immer aus zwei Ziffern. Die erste Ziffer beschreibt den Schutz gegen feste Stoffe wie Staub, Sand oder Fingerberührung. Die zweite Ziffer kennzeichnet den Schutz vor Wasser. Je höher die einzelne Ziffer, desto besser ist der jeweilige Schutz.

Für wen sich wirklich etwas ändert - und wer schon jetzt auf Wechselakkus setzt

Da die Akkuqualität bei neuen Smartphone-Generationen tendenziell steigt, ist davon auszugehen, dass auch die Nachfolgemodelle dieser Hersteller die Ausnahmekriterien erfüllen werden. Die Flaggschiffe von Apple, Samsung und Xiaomi dürften also auch künftig ohne Wechselakku auskommen.

Auswirkungen dürfte die Verordnung vor allem auf günstige Einsteigergeräte haben. So ist etwa das Samsung Galaxy A16 laut Samsung lediglich nach IP54 zertifiziert. Auch das Xiaomi Redmi Note 14 erreicht laut Xiaomi nur IP54, das Redmi Note 14 Pro kommt laut Hersteller auf IP64. Beide Werte liegen unter der geforderten Schutzart IP67. Hersteller müssten bei solchen Modellen entweder den Wasserschutz verbessern oder den Akku tatsächlich austauschbar machen.

Einige Hersteller setzen schon heute auf austauschbare Akkus. Der niederländische Hersteller Fairphone bietet mit dem Fairphone 6 laut eigener Produktseite ein modulares Smartphone an, bei dem sich neben der Batterie auch Komponenten wie die Kamera austauschen lassen. Auch der finnische Hersteller HMD wirbt auf seiner Produktseite beim Modell Skyline mit einem austauschbaren Akku.

Ob die großen Hersteller wie Apple, Samsung oder Xiaomi ihre Geräte künftig ebenfalls mit austauschbaren Akkus ausstatten werden, bleibt offen. Solange ihre Smartphones die Ausnahmekriterien der Ökodesign-Verordnung erfüllen, besteht dafür keine Pflicht. Für Nutzer günstiger Einsteigergeräte könnte die Verordnung ab 2027 aber einen echten Unterschied machen - entweder durch besseren Wasserschutz oder durch die Möglichkeit, den Akku einfach selbst zu wechseln.

Auch neues Recht auf Reparatur

Auch bei den neuen Akku-Warnsymbolen auf Android und iOS zeigt sich der Trend zu mehr Transparenz rund um den Batteriezustand. Und wer ein defektes Gerät nicht gleich ersetzen möchte, profitiert künftig auch vom neuen Recht auf Reparatur.

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