Drei zentrale Verfahren regeln die Kostenübernahme: kurzfristige Behandlungen im Ausland, geplante medizinische Eingriffe sowie die Absicherung von Personen, die dauerhaft in einem anderen EU-Staat leben. Alle Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt und folgen standardisierten Abläufen.
Kein Beleg für den Vorwurf "Familienmitversicherung als Kostentreiber"
Die Datenlage liefert keine Hinweise darauf, dass mitversicherte Familienangehörige im Ausland der zentrale Kostentreiber sind. Die Bundesregierung selbst weist darauf hin, dass entsprechende Detaildaten zur individuellen Versicherungssituation in den Abrechnungen häufig nicht enthalten sind.
Auch statistische Auswertungen zeigen keine systematische Erfassung von Fällen, in denen Angehörige im Ausland gezielt Leistungen in Anspruch nehmen und dadurch die Ausgaben maßgeblich beeinflussen. Die oft diskutierte These eines unkontrollierten Leistungsbezugs lässt sich damit nicht belegen.
Vielmehr sind die bestehenden Regelungen eng gefasst und an klare Voraussetzungen gebunden, etwa hinsichtlich Einkommen, Erwerbsstatus und Wohnsitz.
Demografie prägt die Kosten stärker als politische Debatten
Ein wesentlicher Treiber der Auslandskosten liegt in der Bevölkerungsstruktur der Versicherten. Viele Ausgaben entstehen durch Rentnerinnen und Rentner, die im europäischen Ausland leben, oder durch sogenannte Grenzgänger, die in einem Land arbeiten und im anderen wohnen.
Daten der Rentenversicherung zeigen etwa eine hohe Zahl deutscher Rentenempfänger in klassischen Auswanderungsländern innerhalb Europas. Für diese Personengruppe werden medizinische Leistungen ebenfalls über die jeweiligen Abrechnungssysteme finanziert.
Damit spiegeln die Ausgaben eher Lebensrealitäten innerhalb der EU wider als einen missbräuchlichen Leistungsbezug.
Unterschiede zwischen Ländern erklären Schwankungen
Die Höhe der abgerechneten Kosten variiert deutlich zwischen den Staaten. Länder wie Österreich, Spanien oder die Schweiz liegen seit Jahren an der Spitze der Abrechnungsstatistik.
Dabei spielen nicht nur die Anzahl der Behandlungen eine Rolle, sondern auch die jeweiligen Preisniveaus der Gesundheitssysteme. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Schweiz, wo hohe Kosten oft weniger auf mehr Behandlungen als auf höhere Preise zurückzuführen sind.
Zudem können jährliche Schwankungen durch unterschiedliche Abrechnungszeitpunkte, technische Umstellungen oder Nachmeldungen entstehen, die nicht zwingend reale Veränderungen im Behandlungsaufkommen widerspiegeln.
Auslandskosten bleiben ein kleiner Teil des Gesamtsystems
Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kosten für Behandlungen im EU- und EWR-Ausland vergleichsweise gering. Sie bewegen sich nur im Promillebereich der gesamten Leistungsausgaben.
Das relativiert die öffentliche Wahrnehmung der Milliardenbeträge deutlich. Zwar wirken die Summen absolut hoch, sie sind jedoch im Kontext eines mehrere hundert Milliarden Euro umfassenden Gesundheitssystems ein vergleichsweise kleiner Posten.
Damit zeigt sich: Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist kein Ausnahmephänomen, sondern ein fest integrierter Bestandteil eines europaweit koordinierten Sozialversicherungssystems.
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