In erster Linie erfolgt die Übermittlung der Daten heutzutage auf dem digitalen Weg. Das Finanzamt ermöglicht diesen Vorgang online über das sogenannte "Elster"-Programm. Letzteres ist seit Januar 2013, also quasi mit der Einführung von "ELStAM", der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, besonders beliebt. "Elster" wurde bereits im Jahr 1996 gestartet, bundesweiter Koordinator des Projekts ist das Bayerische Landesamt für Steuern mit Sitz in München.
Steuergeheimnis: So sicher sind deine Daten beim Finanzamt
Die Übermittlung der Daten der einzelnen Behörden sowie die Dateien beim Finanzamt sind selbstverständlich gut geschützt. Da die Übermittlung nach den Vorschriften des IT-Grundschutz-Kataloges des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgt, ist sie entsprechend zertifiziert. Zusätzlich lässt die Finanzbehörde regelmäßig Sicherheitsanalysen durchführen, z. B. durch das Fraunhofer Institut. Finanzbeamte sind dazu verpflichtet, das Steuergeheimnis zu wahren - sie dürfen deine Daten nicht weitergeben oder gar veröffentlichen. Hinzu kommt, dass lediglich der zuständige Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin, der/die für deine Steuernummer zuständig ist, deine Steuerdaten aufrufen. Für alle anderen Beschäftigten ist der Zugriff auf deine Daten technisch gesperrt. Du brauchst dir also grundsätzlich keine Sorgen zu machen, dass sie in falsche Hände geraten.
Tatsächlich ist es so, dass jeder Abruf der Steuerdaten genau protokolliert wird, sodass auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollziehbar ist, wer die Daten wann angeschaut hat. Im Übrigen hat jedes Finanzamt einen Datenschutzbeauftragten, der stichprobenartig die Zugriffsprotokolle überprüft. Natürlich birgt die zunehmende Digitalisierung auch Gefahren, wie etwa professionelle Cyberkriminelle. Dennoch kannst du sicher davon ausgehen, dass beim Finanzamt nicht leichtfertig mit deinen Daten umgegangen wird.
Personenbezogene Daten werden dort so lange gespeichert, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Verjährungsfristen gelten hierfür als Grundlage. Die Finanzbehörde hat eine Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person, wenn sie z. B. beabsichtigt, personenbezogene Daten weiterzuverarbeiten. Das Amt darf solche Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten.
Daten verheimlichen: Wann du dich strafbar machst
Wichtig: Daten, die unter Umständen dazu dienen könnten, weniger Steuern zahlen zu müssen, solltest du der Behörde auf keinen Fall vorenthalten. Wenn du nämlich Daten über steuerpflichtige Einnahmen bewusst verheimlichst, machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig. Dies ist eine Straftat, die in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet wird.
Wenn du nicht nachvollziehen kannst, dass evtl. angeforderte Unterlagen für die steuerliche Prüfung tatsächlich erforderlich sind, fragst du am besten zunächst beim Finanzamt selbst nach dem Grund für die Vorlage. Auch besteht die Möglichkeit, dass du dich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts wendest, der dich in deinem Anliegen unterstützen kann. Es steht dir zudem jederzeit frei, eine Beschwerde beim BfDI zu erheben oder dort im Rahmen einer allgemeinen Anfrage nach einer Einschätzung zu fragen.