Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung in Deutschland, die historisch aus der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber entstand. Häufig erhalten Tarifbeschäftigte es, während andere oft leer ausgehen.
Weihnachtsgeld ist ein Überbleibsel aus der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts. Hier sahen sich Arbeitgeber erstmals in der sozialen Verantwortung und übergaben ihren Mitarbeitern in der Vorweihnachtszeit kleine Geschenke in Form von Lebensmitteln oder Geld, damit auch die ärmere Bevölkerung ein schönes Weihnachtsfest verbringen konnte.
Diese freiwillige Gabe wurde damals "Remuneration" oder "Gratifikation" genannt. Über die Jahre hinweg bürgerte sich der Brauch mehr und mehr ein. In den 1950er Jahren beschlossen dann Gewerkschaften erstmals einen tarifvertraglichen Anspruch auf Weihnachts- und sogar Urlaubsgeld. Dieser Anspruch ist zahlreichen Arbeitnehmern geblieben, die auch heute einen Tarifvertrag haben. Wer das Weihnachtsgeld vertraglich nicht festgelegt hat, der geht oftmals leer aus.
Tarifbeschäftigte: Warum hier 80 Prozent Weihnachtsgeld erhalten
Bis heute kann, wer einen Tarifvertrag bei seinem Arbeitgeber hat, oftmals mit Weihnachtsgeld rechnen. 80 Prozent aller Beschäftigten mit einem solchen Vertrag erhalten nämlich Weihnachtsgeld.
Dem gegenüber steht, dass lediglich 42 Prozent aller Beschäftigten ohne Tarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten. Ob und wie viel Weihnachtsgeld ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin erhält, hängt stark von Branche, einzelnem Unternehmen oder letztendlich vom Vertrag ab.
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Wer gerade in Elternzeit ist und Elterngeld bezieht, kann Weihnachtsgeld erhalten, wenn dies vertraglich festgehalten ist. Wer Teilzeit arbeitet, erhält meist anteilig im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten die Sonderzahlung.
Wann steht dir tatsächlich Weihnachtsgeld zu?
Auch wenn das Unternehmen grundsätzlich nicht allen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zahlt, kann dieses für Einzelne vertraglich festgehalten werden. Ist im Arbeitsvertrag nirgends die Rede von einer entsprechenden Sonderzahlung, gibt es auch keinen Anspruch darauf. Außer:
- wenn die Sonderzahlung in einem Tarifvertrag zugesichert wird, der für das Unternehmen gilt.
- wenn in einer Betriebsvereinbarung Weihnachtsgeld zugesichert wird.
- wenn alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen, dürfe einzelnen nicht ausgeschlossen werden.
- wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt hat.