Steuerliche Vorteile in der Ehe? Nicht für alle - diese Paare profitieren wirklich

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Steuerliche Vorteile in der Ehe? Nicht für alle - diese Paare profitieren wirklich
Viele Paare heiraten aus Liebe - aber auch die finanzielle Komponente spielt oft eine Rolle. Dabei hat eine Hochzeit nicht für alle steuerliche Vorteile.
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Steuerliche Vorteile in der Ehe? Nicht für alle - diese Paare profitieren wirklich
Stefan Heine, Geschäftsführer des Steuer-Tools Smartsteuer, betont im Gespräch mit inFranken.de: "Wenn ich heirate und unterschiedliche Einkommen habe, habe ich steuerliche Vorteile ...
Steuerliche Vorteile in der Ehe? Nicht für alle - diese Paare profitieren wirklich
Smartsteuer

Viele Paare heiraten aus Liebe - aber auch die finanzielle Komponente spielt oft eine Rolle. Dabei hat eine Hochzeit nicht für alle steuerliche Vorteile.

Für eine Hochzeit gibt es viele Gründe: Liebe, Tradition - aber auch steuerliche Vorteile. Doch wie stark machen sich diese in einer Ehe bemerkbar und gibt es auch Paare, für die eine Hochzeit aus finanziellen Gründen wenig Sinn macht? Stefan Heine, Geschäftsführer des Steuer-Tools Smartsteuer, betont im Gespräch mit inFranken.de im Hinblick auf die Einkommensteuer: "Wenn ich heirate und unterschiedliche Einkommen habe, habe ich steuerliche Vorteile. Wenn beide genau gleich viel verdienen, hat die Ehe steuerlich aber keine Vorteile."

Das liege vor allem an dem Modell des Ehegattensplittings, erklärt der Steuerexperte. Er verdeutlicht: "Der Vorteil des Ehegattensplittings ist umso größer, je stärker sich die zu versteuernden Einkommen der Ehepartner unterscheiden." Was Paare über das Eherecht wissen sollten, haben wir in einem anderen Artikel bereits für euch zusammengefasst.

Steuerliche Vorteile durch die Hochzeit: So funktioniert das Ehegattensplitting

Prinzipiell haben verheiratete Paare bei jeder Steuererklärung die Wahl, ob sie sich mit ihrem Partner zusammenveranlagen lassen oder getrennte Steuererklärungen abgeben - je nachdem, was lukrativer ist. Meist sei die gemeinsame Veranlagung jedoch günstiger. Entscheidet sich ein Ehepaar für diese, greift das Ehegattensplitting. Dieses funktioniert laut dem Experten folgendermaßen:

  • Einkommen werden addiert: Verdient eine Person in der Partnerschaft 60.000 Euro im Jahr und die andere 30.000 Euro, addiert man beide Einkommen und erhält einen Betrag von 90.000 Euro.
  • Mittelwert wird berechnet: Beim Ehegattensplitting wird nun so gerechnet, als ob sich das Gehalt gleichmäßig auf beide Partner aufteilt. In diesem Beispiel würde das angenommene Einkommen pro Person also bei 45.000 Euro liegen.
  • Steuersatz wird ermittelt: Für das Jahreseinkommen von 45.000 Euro werden dann die Steuern ermittelt. Diese fallen pro Person, also zweimal, an.
  • Unterschied zur Einzelveranlagung: Würden die Einkommen in diesem Beispiel einzeln veranlagt, fielen für die Person mit dem höheren Einkommen Steuern in Höhe von 14.233 Euro an. Für die Person mit dem niedrigeren Einkommen würde die Steuerlast 4.217 Euro betragen. Insgesamt würden somit 18.450 Euro Steuern fällig. Auf 45.000 Euro Jahreseinkommen fallen jedoch 8.835 Euro Einkommensteuer an, insgesamt damit 17.670 Euro. Der Vorteil des Ehegattensplittings beträgt in unserem Beispiel also 780 Euro. 

Betrachtet wird dabei im Steuerrecht immer das zu versteuernde Einkommen. Verdienen jedoch beide Partner exakt gleich viel, oder unterscheidet sich das Einkommen nur sehr geringfügig, bringt das Ehegattensplitting keine steuerlichen Vorteile. Der Experte betont jedoch: Betrachtet man neben der Einkommensteuer auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer, bestünden immer Vorteile für Ehepaare. Auch interessant: Wie der Experte verrät, reicht es theoretisch, einen einzigen Tag im Jahr verheiratet zu sein, um vom Ehegattensplitting profitieren zu können.

Freibeträge: Welche Rolle die Wahl der Steuerklasse in der Ehe spielt

Auch bei der Wahl der Steuerklasse können sich finanzielle Vorteile ergeben. Ehepaare können dabei wählen: Entweder entscheidet sich eine Person in der Partnerschaft für die Steuerklasse 5 und die andere wird der Steuerklasse 3 zugeordnet, oder beide wählen Steuerklasse 4. Eine dritte Option ist die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.

  • Steuerklasse 5 und 3: Alle Freibeträge der Person mit der Steuerklasse 5, werden auf die Person mit Steuerklasse 3 übertragen. Das bedeutet: Bei ersterer wird das gesamte Einkommen versteuert, während bei der anderen Person ein geringerer Anteil des Einkommens versteuert wird. 
  • Steuerklasse 4 und 4: Wählen beide Ehepartner die Steuerklasse 4 sind die Freibeträge gleich verteilt.
  • Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren: Beim Faktorverfahren wird die Lohnsteuer nach dem Anteil berechnet, den jeder Ehepartner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. 

Die Kombination aus Steuerklasse 5 und 3 sei bei vielen Paaren beliebt, ordnet Heine ein. Da Männer in Beziehungen nach wie vor häufig die Besserverdiener seien, würden sie meist der Steuerklasse 3 zugeordnet. Die Frau fällt dann in die Steuerklasse 5. So bleibt letztlich schon das Jahr über ein höheres Gesamt-Netto-Einkommen. Das habe jedoch vor allem für Frauen oft einen Nachteil: Denn eine Teilzeittätigkeit wieder aufzustocken lohne sich durch die Besteuerung finanziell oft kaum. "Das hat sehr langfristige Folgen", betont Heine. Aufgrund fehlender Vorsorgeoptionen drohe Frauen damit oft die Altersarmut.