Pläne der Rentenkommission: Merz winkt Vorschläge durch - "jetzt zügig umsetzen"

Die Bundesregierung plant eine umfassende Rentenreform. Die Kommission schlägt ein höheres Rentenalter und neue Regeln für Frührente sowie zusätzliche Beiträge für Selbstständige vor.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Dienstagvormittag (23. Juni 2026) die umfassende Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission angekündigt. "Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden", sagte Merz nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Man könne es sich nicht leisten, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen.

Vorschläge der Rentenkommission: So soll die Rente in Deutschland gesichert werden

Nach den Vorschlägen der Rentenkommission soll zudem ein vorgezogener Renteneintritt mit Abschlägen künftig grundsätzlich erst ab 64 Jahren möglich sein. In der vorläufigen Fassung des Kommissionsberichts, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, empfiehlt das Gremium, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Auch weitere Maßnahmen sollen greifen, um die Rente dauerhaft zu sichern. Die zentralen Aspekte sind:

  • Einführung einer "Kapitalrente": Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Hierfür würde der Rentenbeitrag, der zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, um bis zu zwei Prozentpunkte angehoben. Dies wäre zusätzlich zu einer bereits erwarteten Erhöhung des Beitragssatzes, der derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns liegt. Prognosen zufolge wird er bis 2028 auf 19,9 Prozent ansteigen.
  • Wiedereinführung des "Nachhaltigkeitsfaktors": Laut Vorschlägen der Kommission soll dieser ab 2031 wieder zur Anwendung kommen und die jährliche Rentensteigerung bremsen. Mittelfristig soll die Kapitalrente diesen Effekt ausgleichen. Für Personen, die sich bereits in der Nähe des Rentenalters befinden, ist ein "Übergangsfaktor" vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
  • Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: In den kommenden Jahrzehnten soll es über 67 Jahre hinaus in kleinen Schritten weiter erhöht werden.
  • Ausweitung der Beitragszahler: In Zukunft sollen auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, Beamte jedoch nicht.
  • Einschränkung der Frührente: Die Möglichkeit, nach mindestens 45 Berufsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, soll abgeschafft werden. Auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor dem 64. Lebensjahr nicht möglich sein.

Gemeint ist beim letzten Punkt nicht die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, die häufig als "Rente mit 63" bezeichnet wird. Es geht vielmehr um die Möglichkeit für Versicherte mit mindestens 35 Berufsjahren, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen und dafür dauerhafte Abschläge auf ihre Rente in Kauf zu nehmen, wie unter anderem die dpa weiterhin berichtet. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt in diesem Jahr bei gut 66 Jahren.

Weil die Regelaltersgrenze gestiegen ist: Auch früherer Renteneintritt soll später stattfinden

Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent der neu bewilligten Altersrenten mit Abschlägen verbunden gewesen seien. Rund 18 Prozent seien auf die Altersrente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Eintrittsalter von 63 Jahren entfallen. 

Hintergrund der empfohlenen Anhebung ist die bereits gesetzlich vorgesehene schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Dadurch würde sich der Abstand zwischen regulärem und vorgezogenem Renteneintritt mit Abschlägen von zwei auf vier Jahre vergrößern. Nach Einschätzung der Kommission würden damit auch die Abschläge für einen besonders frühen Rentenbeginn steigen. Nach einer ersten Anhebung auf 64 Jahre soll diese Altersgrenze künftig parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.

Nach Auffassung der Kommission soll damit verhindert werden, dass Versicherte sich für einen sehr frühen Renteneintritt entscheiden und dadurch dauerhaft niedrigere Altersbezüge erhalten. Dies könne das Risiko niedriger Renten und eines späteren Bezugs von Grundsicherungsleistungen erhöhen.

Eintritt der Altersteilzeit soll ebenfalls angehoben werden: Blockmodell soll entfallen

Auch bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission Änderungen. Vorgeschlagen wird, die Altersgrenze von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben. Zudem soll das sogenannte Blockmodell entfallen. Dabei arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiterhin voll, erhalten aber nur einen Teil ihres Gehalts. In der zweiten Hälfte werden sie bei fortlaufender Vergütung von der Arbeit freigestellt.

Die Kommission bewertet dieses Modell kritisch. In dem Bericht heißt es, das Blockmodell entspreche faktisch nicht einer klassischen Teilzeitbeschäftigung, sondern eher einer Form des vorgezogenen Ausscheidens aus dem Berufsleben. Zudem könne es sich negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirken. Auch aus Sicht der Arbeitgeber setze das Modell aus Sicht der Experten nur begrenzte Anreize, Arbeitsbedingungen stärker an ältere Beschäftigte anzupassen.

Der Bericht der Rentenkommission soll am Dienstag (23. Juni 2026) offiziell vorgestellt werden. Mehrere zentrale Vorschläge waren bereits vorab bekannt geworden und werden seitdem öffentlich diskutiert.

Selbstständige und Politiker sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen

Dazu gehören unter anderem Pläne zur langfristigen Stabilisierung des Rentenniveaus über eine Kapitalrente, eine schrittweise weitere Anhebung des Rentenalters in den kommenden Jahrzehnten sowie steigende Rentenbeiträge.

Zudem soll die Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren entfallen. Vorgesehen ist außerdem eine kapitalgedeckte, beitragsfinanzierte Säule, die insbesondere jüngeren Generationen höhere Renten ermöglichen soll als nach geltendem Recht. Auch Selbstständige und Politiker sollen nach den Vorschlägen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Vorschaubild: © Kay Nietfeld/dpa