Damit beträgt der Unterschied 300 Euro.
Bei höheren Handwerkerkosten steigt der Unterschied jedoch nicht weiter an, weil bereits jetzt bei 1200 Euro Schluss ist.
Welche Arbeiten sind betroffen?
Die neue Regelung betrifft grundsätzlich Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt. Dazu können beispielsweise Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen oder Erhaltungsmaßnahmen gehören – etwa Arbeiten von Maler, Sanitärbetrieb oder Heizungsfachmann.
Keine Änderungen sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen geplant – also Ausgaben wie für eine Putzkraft oder eine Gartenhilfe. Hier bleibt es bei 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, was einer maximalen Ersparnis von 4000 Euro entspricht.
Warum auch Mieter betroffen sein können, Vermieter nicht
Auch Mieter können laut Auskunft von Lohnsteuerhilfevereinen von der steuerlichen Förderung für Handwerkerkosten profitieren. In der Regel mache das aber nur eher kleinere Summen aus – zum Beispiel die Kaminkehrerkosten auf der Nebenkostenabrechnung oder Arbeiten, die von der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag abgedeckt werden. Größere Reparaturen werden aber in der Regel vom Vermieter durchgeführt – insofern macht sich die geplante Änderung nicht stark bemerkbar. Vermieter wiederum setzen Handwerkerkosten laut Steuerexperten als sogenannte Erhaltungsaufwendungen ab. Hier zählen andere Kriterien als bei den Handwerkerkosten im Haushalt.
Lohnt es sich deshalb, noch 2026 Handwerkermaßnahmen durchzuführen?
Ob es sich lohnt, Handwerkermaßnahmen noch heuer durchführen zu lassen, kommt auf den Umstand an: Wer zum Beispiel ohnehin geplant hat, sein Haus oder ein paar Räume in nächster Zeit neu streichen zu lassen, könnte die Maßnahme durchaus noch vorziehen, um die Ersparnis mitzunehmen.
Weiteres Sparpotenzial bietet die möglicherweise entgangene Inflation: Nächstes Jahr könnten die Arbeitskosten und Materialien teurer sein, als in diesem Jahr.
Umgekehrt gilt aber auch, was Verbraucherschützer generell empfehlen: Vorab unbedingt ein Angebot machen lassen. Womöglich hat der bevorzugte Handwerksbetrieb im laufenden Jahr noch viele Aufträge – und bietet die Leistung daher für einen höheren Preis an als im kommenden Jahr.
Fazit: Allein wegen des maximalen Unterschieds von 300 Euro sollte niemand eine teure Renovierung vorziehen, die vielleicht noch gar nicht erforderlich ist. Um beim Beispiel der Malerarbeiten zu bleiben: Ist der nächste Anstrich durchs Vorziehen der Maßnahme dann ein paar Jahre eher fällig, zahlt man möglicherweise deutlich mehr drauf als die maximal 300 Euro mehr an Steuerersparnis.
Vorschaubild: © Patrick Pleul/Illustration