Kleinanzeigen: Eine Formulierung reicht, um dich in Schwierigkeiten zu bringen

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Wenn du auf der Plattform "Kleinanzeigen" Produkte oder Dienstleistungen anbietest, ist es wichtig, dass du deinen Anzeigentext sauber formulierst.

Ein falsch formulierter Satz und du kannst später haftbar gemacht werden. So verhält es sich aktuell auf der Plattform Kleinanzeigen.de. Wenn du dort Produkte anbietest, solltest du deinen Anzeigentext so wählen, dass er juristisch einwandfrei ist.

Greifst du auf eine falsche Formulierung in Bezug auf die Sachmängelhaftung für Privatverkäufer zurück, kannst du später haftbar gemacht werden.

Wie schließt du die Mängelhaftung bei Kleinanzeigen aus?

Wenn du ein Inserat bei Kleinanzeigen veröffentlichst, bist du laut EU-Recht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass du keine Garantie und keine Gewährleistung für dein verkauftes Produkt übernimmst. Im Internet findest du dazu beispielsweise vorformulierte Sätze wie: "Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann."

Doch dieser Satz ist fatal, denn er schützt dich keinesfalls beim Verkauf vor der Haftung. Wenn du eine Haftung juristisch sauber ausschließen möchtest, musst du "die sogenannte Sachmängelhaftung wirksam ausschließen", wie beispielsweise Techbook berichtet.

Der rechtlich korrekte Satz lautet folgendermaßen: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." Nur wer diese Formulierung wählt, befindet sich auf der sicheren Seite. Denn sollte ein Käufer ein Produkt, das du verkauft hast, beanstanden, ist deine falsche Formulierung ohne Wirkung. 

Was bietet dir der Online-Marktplatz Kleinanzeigen?

Du kennst das Portal Kleinanzeigen möglicherweise noch unter dem ehemaligen Namen "Ebay Kleinanzeigen". Auf der beliebten Plattform findest du unzählige Anzeigen aus allen möglichen Bereichen – vom Minijob über Reiseangebote bis hin zu Kleidung. 

Kleinanzeigen ermöglicht es dir, deine Produkte und Dienstleistungen als gewerblicher Verkäufer oder deine gebrauchten Sachen als privater Verkäufer anzubieten. Denn viele Sachen sind einfach zu schade, um sie zu entsorgen, beispielsweise Kleidung, Bücher oder Möbelstücke. 

Wenn du privat auf Kleinanzeigen aktiv bist, solltest du dich unbedingt juristisch absichern, indem du deine Anzeigen präzise formulierst. Denn eine falsche Formulierung reicht, um dich in Schwierigkeiten zu bringen. Wenn du eine Formulierung für einen Haftungsausschluss blind kopierst, riskierst du, später haftbar gemacht zu werden.

Vorschaubild: © -/Kleinanzeigen/dpa