Verbraucherzentrale prüft Klage gegen bayerischen Energiekonzern

Die 200.000 Stromkunden des Anbieters Grüüün können aufatmen: Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich entschlossen, eine Sammelklage gegen den Energieanbieter zu starten. Voraussetzung ist allerdings, dass sich genügend Ex-Kunden finden.

Sind Sie betroffen vom Strom-Stopp von grün betroffen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft, ob eine Sammelklage gegen den Stromanbieter Grüüün möglich ist. Der Versorger hatte Mitte Oktober völlig überraschend angekündigt, die Stromversorgung zum 31. Oktober 2026 komplett einzustellen. Dabei hatte er zuvor eine Preisgarantie von zehn Jahren gegeben. Damit hält der Anbieter sein Werbeversprechen nicht ein und könnte schadenspflichtig sein, meinen jedenfalls die Verbraucherschützer in Berlin.

Damit folgt der vzbv der Meinung des Fachanwalts Matthias Böse aus Düsseldorf. Wie inFranken.de berichtete, griff er das Thema zwei Tage nach der Ankündigung des Münch-Unternehmens Grüüün in seinem Blogbeitrag auf und beurteilte die Erfolgschancen einer Klage. Die Einschätzung des Anwalts: "Eine Kündigung dürfte unwirksam sein, sodass die Einstellung der Belieferung Schadensersatzansprüche mit sich bringen kann."

Zum 1. November 2026 mussten sich die Kunden nach einem neuen Anbieter umsehen. Entstehen dadurch höhere Stromkosten, können sich die Kunden der kostenlosen Sammelklage des vzbv anschließen. Die Strombeziehenden müssen dazu alle Dokumente sichern, um den Schadensersatz geltend machen zu können. Ronny Jahn, Leiter  des Teams Sammelklagen beim vzbv, sagte dem Nachrichtenportal t-online: "Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürfen nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen bleiben." Genau deshalb prüft der vzbv eine Sammelklage.

Nur eine faule Ausrede?

Schon Mitte Oktober bewertete die Verbraucherzentrale Bayern (VZ Bayern) die Begründung als "fadenscheinig" genannt. "Als Begründung wird angegeben, dass die Bundesregierung in der Energiewende in die falsche Richtung drehen würde. Unserer Ansicht nach rechtfertigt diese Begründung nicht die Einstellung der Stromlieferung während der Laufzeit des Liefervertrages", heißt es im Beitrag auf inFranken.de.

Etwas anders wäre es, wenn der Energieversorger insolvent gegangen wäre und seinen Geschäftsbetrieb komplett eingestellt hätte. Jetzt haben die Ex-Kunden die Möglichkeit, der Sammelklage beizutreten, um damit ihre Ansprüche zu sichern. Nach Auffassung der VZ Bayern ist Grüüün weiterhin an seine Zusagen gebunden. "Geplante Gesetzesänderungen gehören zum unternehmerischen Risiko des Anbieters und geben ihm kein Recht, die Verträge vorzeitig zu beenden", erklärt die VZ Bayern es gegenüber inFranken.de.

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren gegen Grüüün eingeleitet. Darin heißt es: "Eine Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte bisher nicht. Die Bundesnetzagentur muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Beendigungstermin eine Anzeige der Beendigung der Tätigkeit erhalten. Energielieferanten müssen auch gegenüber den Kunden die vertraglichen Vereinbarungen über eine Vertragsbeendigung einhalten."

Um wie viel Geld geht es?

Die Höhe der Mehrkosten hängt natürlich vom Einzelfall ab: Und zwar vom Preis, den Sie mit Grüüün vereinbart hatten, vom Preis Ihres neuen Tarifs und von Ihrem Stromverbrauch. Wer keinen neuen Vertrag abschließt, wird ab dem 1. November vom örtlichen Grundversorger beliefert, der meistens teurer ist. Auch das Wechselangebot zur Naturwerke in Düsseldorf liegt oftmals über den Preisen, die die Betroffenen mit Grüüün vereinbart hatten.

Der vzbv rät dazu, die Vertragsunterlagen und Rechnungen außerhalb des Kundenportals zu speichern. Außerdem ist es ratsam, den Zählerstand zu erfassen und zu fotografieren. "Prüfen Sie die Schlussrechnung im November", so die Empfehlung des Bundesverbandes.

Wie erfahren Sie, ob der vzbv eine Sammelklage startet? Dazu sollten Sie die entsprechende Online-Seite verfolgen. "Ob wir klagen, machen wir unter anderem davon abhängig, wie viele Betroffene sich melden", schreibt der vzbv in seiner Mitteilung abschließend.

Vorschaubild: © CC0 / Pixabay / distelAPPArath