Darf „grüüün“ einseitig kündigen?

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In Rugendorf ist Münch Energie ansässig. Zur Gruppe gehört der Stromversorger „grüüün“, der Kunden zur Kündigung auffordert. Hildebrandt
In Rugendorf ist Münch Energie ansässig. Zur Gruppe gehört der Stromversorger „grüüün“, der Kunden zur Kündigung auffordert. Hildebrandt
Der Stromanbieter grüüün ist Teil der Firmengruppe des Unternehmers Mario Münch. Klaschka/Archiv
Der Stromanbieter grüüün ist Teil der Firmengruppe des Unternehmers Mario Münch. Klaschka/Archiv
 

Es gibt Zweifel am Vorgehen des Stromversorgers – Manche Kunden haben offenbar einen Sonderstatus

Das angekündigte Ende der Stromlieferung durch den Stromanbieter „grüüün“ wirft viele Fragen auf. Und auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Schritts. Die Verbraucherzentrale gibt konkrete Ratschläge, wie Kunden sich verhalten sollen.

Ende letzter Woche hatte „grüüün“ seine Kunden informiert, dass es die Stromlieferung Ende Oktober wegen der Energiepolitik der Bundesregierung und der EEG-Novelle einstellen wird. Indizien in der Recherche deuten darauf hin, dass es dabei offenbar nicht alle 200.000 Kunden betrifft, sondern dass einige einen Sonderstatus haben.

Das Unternehmen , das zur Rugendorfer Gruppe Münch Energie gehört, hat auf der eigenen Website Fragen und Antworten publiziert, die die Entscheidung als alternativlos erscheinen lassen und Kunden zum Wechsel auffordern.

Das waren unsere Fragen

Auf weitergehende Anfragen unserer Redaktion wollte das Unternehmen von Münch Energie nicht öffentlich antworten. Wir haben unter anderem wissen wollen, welche rechtliche Basis die Ansage an Kunden hat, diese trotz gültiger Verträge nicht bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu beliefern. Ebenso interessierte uns, wie sich eine Gesetzesnovelle, die weder verabschiedet noch in Kraft ist, sich jetzt schon aufs laufende Geschäft auswirken kann.

Das Unternehmen verkündet auf seiner Homepage zur Frage, ob man kündigen muss oder ob der Vertrag ohnehin endet: „Wir stellen unsere Belieferung spätestens zum 31. Oktober 2026 ein. Wir empfehlen Euch beim Wechsel zum neuen Anbieter die Kündigung mit anzuklicken, da dies die Marktprozesse deutlich beschleunigt.“

Das klingt aus Sicht des Stromanbieters alternativlos.

Die Verbraucherzentrale Bayern bewertet dies so: „Als Begründung wird angegeben, dass die Bundesregierung in der Energiewende in die falsche Richtung drehen würde. Unserer Ansicht nach rechtfertigt diese Begründung nicht die Einstellung der Stromlieferung während der Laufzeit des Liefervertrages.“

Eine Ausnahme gäbe es aus Sicht der Verbraucherzentrale : „Anders wäre es, wenn der Energieversorger insolvent gehen würde und seinen Geschäftsbetrieb komplett einstellen würde. Dies scheint aber derzeit nicht der Fall zu sein.“

Die Verbraucherschützer empfehlen Kunden, sich am besten per Einwurf-Einschreiben gegen die Kündigung durch das Unternehmen auszusprechen.

Sollte ein Kunde die „Kündigung“ akzeptieren (die Verbraucherzentrale setzt den Begriff in ihrer Antwort selbst in An- und Abführungszeichen), handle es sich um eine einvernehmliche Vertragsbeendigung: „Dadurch würde der Verbraucher seine eventuellen Ansprüche auf Schadensersatz voraussichtlich verlieren.“

Hier gibt es Musterbriefe

Schon 2021 gab es solche Fälle mit Stromio und Grünwelt. Hier stellt die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Homepage unter dem Suchbegriff „Strom- und Gasanbieter stellen kurzfristig Belieferung ein“ kostenlose Musterbriefe zur Verfügung. Darauf verweisen die Verbraucherschützer.

Den Musterbrief „Weiterbelieferung nach unwirksamer Kündigung“ können betroffene Kunden laut der Verbraucherzentrale „auf den aktuellen Fall mit grüüün anpassen und an die Münch Energie GmbH & Co. KG schicken“.

Regiokunden außen vor?

Fachanwalt Matthias Böse thematisierte das Thema zwei Tage nach der Ankündigung des Münch-Unternehmens „grüüün“ in einem Blogbeitrag, als mutmaßlich erste Kanzlei. Die Einschätzung des Düsseldorfer Anwalts: „Eine Kündigung dürfte unwirksam sein, sodass die Einstellung der Belieferung Schadensersatzansprüche mit sich bringen kann.“

Auf Anfrage unserer Redaktion äußert Böse, dass es bereits Anfragen von grüüün-Kunden bei seiner Kanzlei gegeben hat. Er rät unter anderem: Widerspruch einlegen und alle Dokumente sichern, um Schadensersatz geltend machen zu können.

Nach einem vollständigen Ende der Stromlieferungen für alle 200.000 Kunden sieht es indes nicht aus. In Kommentaren bei Facebook melden sich Nutzer, die darauf verweisen, dass regionale Kunden angeblich nicht betroffen sein sollen – wenn in ihrem Landkreis Anlagen von Münch Energie stehen.

Ins Bild passt die Reaktion bei einem „grüüün“-Kunden aus Oberfranken. Der wechselt zu einem neuen Anbieter, aber erst im Jahr 2027. Antwort von „grüüün“: „Alle davon betroffenen Kunden wurden bis 11.10.2026 um 8.00 Uhr von uns per Mail informiert. Dein Vertrag ist davon also nicht betroffen und wurde fristgerecht (...) beendet.“

Es scheint also möglich zu sein, dass „grüüün“ einige Stromkunden weiter beliefern möchte. Der Bundesnetzagentur zumindest liegt „für die Münch Energie GmbH & Co. KG (...) keine Anzeige über die Beendigung der Liefertätigkeit (...) vor“. Das hätte drei Monate vor Ablauf gemeldet werden müssen.