Steuererklärung korrekt? Welche Konten bald dem Finanzamt gemeldet werden

Immer mehr deutsche Kontoinhaber eröffnen Bankkonten im Ausland. Neue Regeln sorgen dafür, dass deutsche Finanzämter jährlich Meldungen aus über 100 Ländern erhalten. Stichtag ist der 30. September.

Das Eröffnen eines Bankkontos im Ausland ist dank Online-Banking heute unkomplizierter denn je. Doch wer hofft, durch ein Auslands­konto Steuern vermeiden zu können, irrt sich: Jährlich meldet eine Vielzahl von Staaten die Kontoinformationen deutscher Staatsbürger dem heimischen Finanzamt. Entscheidend ist hierbei der 30. September eines jeden Jahres.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das sogenannte "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz". Ziel ist es, den zuständigen Behörden steuerpflichtige Erträge transparent zu machen und die Verschleierung von Einkünften im Ausland zu unterbinden. Während Banken in Deutschland Kapitalerträge aus Aktien, Fonds oder ETFs automatisch versteuern, entfällt diese Pflicht bei ausländischen Finanzinstituten. Die Verantwortung, solche Auslands­erträge korrekt beim Finanzamt anzugeben, liegt somit beim Kontoinhaber. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Nutzung eines Auslandskontos genau zu prüfen, welche Einkünfte in der Steuererklärung zu deklarieren sind.

Diese Konten werden im September 2026 dem Finanzamt gemeldet

Mit den gemeldeten Bankdaten aus dem Ausland, können die Finanzämter die Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Bei Abweichungen bekommen die Betroffenen Post vom Amt für eine "Sachverhaltsaufklärung". Folgende Konten und Verträge bei ausländischen Banken werden laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet:

  • Verwahrkonten, z. B. Treuhandkonto
  • Einlagekonten, z. B. Geschäftskonto, Girokonto, Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto
  • Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen, z. B. Aktien, Investmentfonds
  • Versicherungsverträge, z. B. Lebensversicherung
  • Rentenversicherungsverträge

Insgesamt erhält das BZSt Finanzdaten aus 118 Ländern. Darin sind neben den EU-Staaten auch vermeintliche Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Kaimaninseln oder Barbados enthalten. Die USA stehen nicht auf der Liste, da es mit ihnen ein gesondertes Abkommen (FATCA) gibt.

Diese Daten bekommt das Finanzamt über ein Konto im Ausland

Bei den übermittelten Daten handelt es sich übrigens nicht um detaillierte Kontobewegungen. Laut Gesetz geht es nur um Informationen in Steuersachen.

Dies sind vorwiegend Zinsen und Dividenden, aber auch Einkünfte aus Versicherungen oder Veräußerungen von Vermögen – die genauen Kennzahlen hängen von der Art des Kontos oder der Versicherung ab. 

Folgende Daten werden generell übermittelt:

  • Name
  • Adresse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Steuerlicher Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts
  • Kontostand zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
  • Gesamtbrutto der Zinsen, Dividenden oder sonstigen Einkünfte

Auch für den Handel mit Kryptowährungen gibt es seit 2026 einen internationalen Meldestandard. Bislang haben sich 76 Staaten dem "Crypto-Asset Reporting Framework" (CARF) angeschlossen, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten und viele OECD-Mitglieder wie USA, Großbritannien, die Schweiz oder Japan.

Die beteiligten Krypto-Dienstleister sollen 2026 erstmals Daten über meldepflichtige Nutzer und deren Transaktionen sammeln. Der tatsächliche Informationsaustausch startet erst ab September 2027 und funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie bei Auslandskonten.

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