3. Beispiel: Ein kinderloser Arbeitnehmer verdient monatlich brutto 4.000 Euro (Steuerklasse I oder IV). Mit seinem Arbeitgeber hat, er nach Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Weiterarbeit vereinbart. Das Nettogehalt erhöht sich dann durch den neuen "Aktivrenten"-Freibetrag: Statt bisher 2.630 Euro netto stehen dann auf der Gehaltsabrechnung 3.128 Euro. Ein Plus von 498 Euro (Online-Fachmagazin "Ihre Vorsorge").
Warum gab es viele Schwierigkeiten bei der Abrechnung?
Nur wer die Regelaltersgrenze erreicht und damit Anspruch auf seine Rente hat, kann weiterarbeiten und 2.000 Euro jeden Monat steuerfrei dazuverdienen. Hinzu kommt noch der Grundfreibetrag in Höhe von 1.029 Euro im Monat, der jedem Arbeitnehmer zusteht. Insgesamt können Aktivrentner 2026 also monatlich 3.029 Euro steuerfrei verdienen. "Aktivrentner" können gleichzeitig auch ihre Rente beziehen. Das ist allerdings kein Zwang. Das Renteneintrittsdatum hinauszuschieben hat einen Vorteil: Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns erhältst du einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente.
Trotz dieser steuerlichen Vorteile waren die ersten Monate der "Aktivrente" für viele Beziehende enttäuschend. Viele Detailfragen blieben bis zum Startschuss am 1. Januar 2026 ungeklärt. Die Steuersoftware, mit der die Betriebe üblicherweise arbeiten, war noch nicht an die neuen Steuerregeln angepasst und lief noch im alten Modus. Deshalb gab es viele lange Gesichter bei "Aktivrentnern" beim Blick auf ihre Gehaltsabrechnung.
Die DATEV in Nürnberg, die jeden Monat die Entgeltabrechnungen für etwa 14,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erstellt, konnte deshalb die "Aktivrente" bei den Lohnabrechnungen erst ab März/April 2026 berücksichtigen. Inzwischen aber hat das Bundesfinanzministerium eine Reihe von Detailfragen geklärt, sodass sich zumindest die DATEV verhalten optimistisch zeigt, berichtet das Online-Fachmagazin "Ihre Vorsorge".
Wird die "Aktivrente" von den Betrieben genutzt?
Denn immerhin in einem Sektor deutet sich eine Trendumkehr an: Die DATEV hat ermittelt, dass es vor allem Unternehmen im Mittelstand sind, welche die "Aktivrente" nutzen. Im ersten Quartal 2026 haben sie rund 9.000 Altersvollrentner mehr als zuvor beschäftigt.
Die DATEV-Zahlen liefern erste Hinweise darauf, dass Arbeitgeber tatsächlich auf die "Aktivrentner" zurückgreifen – und weniger auf die Frührentner setzen, die nebenbei noch etwas dazuverdienen. Die Beschäftigtenzahl in dieser Gruppe ist im Vergleich zu den "Aktivrentnern" rückläufig.
Wie viele "Aktivrentner" es bislang gibt, ist unklar. Die Evaluation der Aktivrente ist vom Gesetzgeber zwar beschlossen, ist aber erst für zwei Jahre nach Inkrafttreten angesetzt. Einen kompletten Bericht soll das Bundesfinanzministerium bis Ende 2029 vorlegen, um zu prüfen, ob der steuerfreie Hinzuverdienst die Erwerbsquote älterer Menschen erhöht hat.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber es versäumt, das Arbeitsentgelt steuerfrei zu stellen?
Und was passiert, wenn der Arbeitgeber versäumt, die 2.000 Euro vom Arbeitslohn steuerfrei zu stellen? Das ist kein Beinbruch: Zum einen kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug in der Regel nachträglich korrigieren. Zum anderen kannst du eine Korrektur nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen.
Der Lohnsteuerabzug ist übrigens nicht gleichzeitig bei mehreren Arbeitsverhältnissen und Arbeitgebern in Anspruch zu nehmen. Der Abzug wird zwingend nur beim ersten Arbeitgeber berücksichtigt (Steuerklassen I bis V), schreibt das Finanzministerium in seinen FAQ (Häufig gestellte Fragen) zur "Aktivrente".
Wer als Freelancer beim Arbeitgeber beschäftigt ist, kann den Vorteil der Steuerbefreiung nicht nutzen. Es gibt allerdings ein Schlupfloch: Wer bis zu seinem Renteneintritt mit einem Dienst-, Werk- oder Honorarvertrag für seinen Arbeitgeber arbeitete, sollte überlegen, ob es nicht günstiger ist, in einen Arbeitsvertrag zu wechseln. Das rät zumindest Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern. "Entscheidend für die 'Aktivrente' ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit", heißt es in den FAQ des Finanzministeriums.
Was ist, wenn du zeitgleich mehrere Arbeitgeber hast?
Gilt die "Aktivrente" auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)? Nein, das geht nicht. Sie gilt nur für Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit aus einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Minijobs sind deshalb nicht begünstigt, weil es eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge gibt.
Und wie sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) zu behandeln? Sind sie ebenfalls steuerfrei? Nur dann, wenn sie innerhalb des Freibetrags von 2.000 Euro pro Monat liegen.
"Übersteigt die Sonderzahlung zusammen mit dem laufenden monatlichen Arbeitslohn diese Grenze, ist der Mehrbetrag regulär steuerpflichtig", heißt es aus dem Finanzministerium. Dabei ist zu beachten, dass nur der Teil einer Sonderzahlung steuerfrei ist, der auf Zeiträume entfällt, für die die Voraussetzungen der "Aktivrente" vorlagen.