Wird die Rente ab Februar doch gekürzt? Warum weniger Geld auf das Konto kommt

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Die Deutsche Rentenversicherung gibt Hinweise zum Umgang mit der neuen Situation. Rentner haben durchaus Möglichkeiten zu reagieren.

Erst Ende 2025 mussten sich einige Senioren mit einer neuen Regelung beschäftigen, die für veränderte finanzielle Voraussetzungen sorgte. Einige Experten sprachen dabei durchaus von einer "versteckten Kürzung der Rente". Ab Februar kommt tatsächlich spürbar weniger Geld auf das Konto zahlreicher Rentner.

Eine Kürzung ist es aber nicht. Vielmehr sind es mehr Abgaben. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum 1. Januar 2026 gestiegen. Durchschnittlich auf 2,9 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt dazu: "Für Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich Änderungen des Zusatzbeitrages jedoch erst zwei Monate später aus."

Weniger Rente ab Februar oder März - warum? 

Mit dieser Verzögerung, werden die gestiegenen Abgaben erst im Februar auf dem Konto zu sehen sein. Hier muss dann noch zwischen der nachschüssigen und vorschüssigen Rente unterschieden werden. Wie die DRV auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt: "Je nachdem, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, sind diese Auswirkungen bereits Ende Februar statt Ende März für die Rentnerinnen und Rentner erkennbar."

Die vorschüssige kommt für den März bereits am 27. Februar 2026 und die nachschüssige Rente für Februar wird ebenfalls am 27. Februar 2026 überwiesen. (Alle Termine für alle Auszahlungsarten gibt es in einem Überblick-Artikel)

Eine Information im Vorfeld wird es durch die DRV in der Regel nicht geben. Rentner können erst über ihre Kontoauszüge oder beim Online-Banking sehen, wie viel weniger sie an Rente überwiesen bekommen. Für die Rente für die Monate Januar und Februar werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Als Grund für das Vorgehen nennt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzlichen Vorgaben, die bei Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.

Neuerungen: So werden Senioren informiert

Ob man von dem höheren Zusatzbeitrag betroffen ist, erfährt man mit dem Kontoauszug der jeweiligen Bank. WICHTIG: "Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide":

  • Bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen
  • In Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind
  • Wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt

Stellt man beim Blick auf den Kontoauszug fest, dass die Rente kleiner ausfällt, sollte man sich bei seiner Krankenkasse über den aktuellen Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse informieren. 

Sollte man als Rentner die Krankenkasse jetzt lieber wechseln?

Wichtig ist es, sich zu informieren und zu vergleichen. Eine günstige Krankenkasse finden ist nicht immer ganz leicht. Viele Anbieter haben ihre Beiträge erhöht. Gegenüber inFranken.de erklärt die Verbraucherzentrale Bayern: "Trotz der Erhöhungen der Zusatzbeiträge stehen wir nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ein Wechsel gut überlegt sein sollte."

Was können Rentner jetzt tun? Das Portal rentenbescheid24 gibt dazu eine Einschätzung ab:

  • Man sollte Krankenkassen vergleichen, da der Zusatzbeitrag individuell ist.
  • Man sollte eine mögliche "Erhöhungen frühzeitig prüfen".
  • Man sollte die "Rentenauszahlung ab März kontrollieren".

WICHTIG: Die Experten von rentenbescheid24 weisen darauf hin, man bei einer sehr niedrigen Rente durchaus den Anspruch auf  Grundsicherung oder Zuschüsse bekommen könnte. 

Das Recht zur Kündigung der Krankenkasse in der Rente

Die gute Nachricht: Ein Wechsel der Krankenkasse ist relativ einfach möglich. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Jede Kasse erhebt unterschiedliche Zusatzbeiträge, und hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Einmal im Jahr kann man die Krankenkasse wechseln und so möglicherweise Beiträge sparen.

Wer in Rente geht, ist bereits meist Mitglied einer Krankenkasse. Laut der Deutschen Rentenversicherung kann man "anlässlich des Beginns einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner oder einer Rentenantragstellermitgliedschaft eine andere Krankenkasse wählen". Folgende Möglichkeiten gibt es: 

  • die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst
  • die Krankenkasse des Ehepartners
  • die Krankenkasse, bei der ein Elternteil versichert ist (zum Beispiel, wenn du als Student eine Halbwaisenrente beziehst)
  • die AOK deines Wohnortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebskrankenkasse
  • eine Innungskrankenkasse
  • die Knappschaft

Hat man sich für eine Krankenkasse entschieden, ist man demnach mindestens 12 Monate an diese Wahl gebunden.

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