Rente und Pension: Diskussion um Ungleichheiten
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 14. Februar 2024
Die Linken kritisieren den Umgang mit den Renten beim Thema „Inflationsausgleich“ als ungerecht.
Beamte kommen im Ruhestand meist besser weg – stimmt das wirklich? Schaut man sich die Entwicklungen rund um die Inflationsrate in den vergangenen Jahren an, dann kann der Eindruck entstehen.
Grundlage für die Annahme ist eine Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Frage der Linken im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Und die Zahlen, die dort genannt werden, sorgen sicher nicht dafür, dass das Vertrauen in die Rente hoch bleibt.
Zahlen zur Renten- und Pensionserhöhungen
Stellt man laut dpa-Beitrag "Renten- und Pensionserhöhungen der vergangenen elf Jahre den Inflationsraten gegenüber, ergibt sich laut Bundesregierung ein Kaufkraftverlust bei den Versorgungsbezügen der Bundesbeamten von 4,3 Prozentpunkten".
Weiter heißt es dazu, dass bei den West-Renten seit 2013 dagegen einen Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozentpunkten, bei den Ost-Renten sogar von 22,2 Prozentpunkten. Hintergrund ist zudem hier die Ost-West-Angleichung der Renten. Dabei sind die West-Renten in dem Zeitraum um 33,9 Prozent gestiegen, die im Osten um 50,9 Prozent und die Pensionen im Bund um 24,4 Prozent.
Rente und Pension
Laut einer Definition der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spricht man in Deutschland von Pension oder Ruhegehalt bei Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten, gelegentlich auch bei ehemaligen Managerinnen und Managern. Alle anderen regelmäßigen Alterseinkünfte nennt man Rente.
Rente und Inflationsausgleich – Anfrage an das Bundessozialministerium
Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald hatte die Anfrage an das Bundessozialministerium gestellt und äußert sich sehr kritisch zum Umgang mit der Rente: "Anstatt dass jetzt beide einen Inflationsausgleich erhielten, gibt es den nur für die Pensionäre und Pensionärinnen. Das ist für die Menschen in Deutschland nicht nachvollziehbar." Hintergrund für die Aussage Birkwalds, ist ein Gesetz für die Bundesbesoldung, wonach die Pensionäre eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro erhalten. Diese Zahlung soll, wie beim Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April, in zunächst 1240 Euro und weitere Monatsbeträge, ausgezahlt werden.
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