Die Regierung ist mit der Haushaltssperre zu Sparmaßnahmen gezwungen. Doch in welcher Weise sind davon die Renten betroffen?
Durch die Haushaltssperre muss die Bundesregierung eine Reihe von Sparmaßnahmen und Kürzungen starten. Auch der Rente drohen Folgen durch das milliardenschwere Finanzloch. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat jetzt auf ihrer Internetseite auf die öffentlichen Diskussionen um "Kürzungen für Rentner" oder "Einsparungen bei der Rente" reagiert.
Zuletzt hatte sich auch die Wirtschaftsexpertin Veronika Grimm zum Thema geäußert. Sie sieht Sparmaßnahmen bei Rente als Lösung nach der Haushaltssperre. Bereits kommuniziert wurde dabei das Aus der Aktienrente für 2024, wie inFranken.de berichtet hat. Gibt es noch weitere Folgen?
Die Deutsche Rentenversicherung äußert sich zur Spar-Diskussion rund um die Rente
Die DRV blickt deutlich entspannter auf den Bundeshaushalt für 2024, als man vielleicht annehmen möchte. In ihrem Statement heißt es dazu, dass die Höhe der Rente grundsätzlich "per Gesetz geregelt" ist.
Es gibt demnach einen klaren Rechtsanspruch darauf. Und weiter: "Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig."
Ökonom Marcel Thum hat in einem Beitrag vor wenigen Wochen darauf hingewiesen, dass das derzeitige Rentensystem zum finanziellen "Riesenproblem" für Deutschland werden könnte, wenn der Bundeszuschuss zur Rente aus dem Bundeshaushalt weiter steigen würde. Drohen also womöglich doch Kürzungen? Auch dazu gibt es klare Aussagen der Deutschen Rentenversicherung: "Es stimmt zwar, dass die Rentenversicherung Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bekommt. Aber auch die Zahlung von Zuschüssen des Bundes an die Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen".
Rente ab 63 Jahren in der Diskussion - das sagt die Rentenversicherung
Und auch immer wieder in der Diskussion – die Rente ab 63 Jahren. Die Abschaffung der Frührente wird immer wieder gefordert. Auf Nachfrage von inFranken.de macht ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung deutlich, dass man gerade bei diesem Thema unterscheiden muss.
Zum einen gibt es die Rente ab 63 für "langjährig Versicherte" und für "besonders langjährig Versicherte". Erstere müssen 35 Jahre eingezahlt haben in die Rentenversicherung und können dann ab 63 Jahren in Rente gehen - allerdings mit Abschlägen. Anders bei "besonders langjährig Versicherten". DRV: "Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat dann die Möglichkeit ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen."