Das Magazin gegen-hartz.de fast es knapp zusammen und erklärt dazu, dass Personen, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, auch nicht in die KVdR aufgenommen werden können. Und was passiert, wenn ich einfach nur die die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erreicht habe?
Versichert in der Rente: Freiwillig oder bewusst austreten – die Möglichkeiten
Dem VZ-Beitrag zufolge besteht die Möglichkeit, sich "als freiwilliges Mitglied" in der KVdR zu versichern, sollte man die Mindestversicherungszeit nicht vorweisen können.
Dazu heißt es: "In der Vergangenheit wurden hierfür gewisse Vorversicherungszeiten verlangt. Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 wird dahin ausgelegt, dass für Personen, deren Versicherungspflicht (oder Familienversicherung) endet, für eine freiwillige Weiterversicherung normalerweise keine Vorversicherungszeit mehr vorliegen muss".
Es gibt aber auch Menschen, die eine gesetzlichen Rente bekommen und sich damit eigentlich in der Krankenversicherung der Rentner versichern müssten, dies aber nicht möchten. Verbraucher-Experten erklären, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, sich davon befreien zu lassen. Möglich ist es bei privat krankenversicherten Personen, die beihilfefähig sind. Sie können, so wird es erklärt, "ihre private Krankenversicherung bei Rentenbezug weiterführen. Sie müssen allerdings innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei einer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen".
So hoch ist der Beitrag der Versicherung für Rentner – eine Beispiel-Rechnung
Wer die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner geht, muss aktuell laut einem Bericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei allen Krankenkassen einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen.
Wichtig: Dabei zahlt die DRV die Hälfte. Den Anteil der Rentner behält die Rentenversicherung bei der monatlichen Rentenzahlung ein und leiten diesen zusammen mit ihrem Anteil an die entsprechende Krankenkasse weiter. Zudem, ist die DRV auch an dem von den Krankenkassen erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt. Im Beispiel sieht, das dann laut Deutscher Rentenversicherung wie folgt aus:
- Walter erhält eine Bruttorente von 1.000 Euro. Der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag aufgrund der Rente beträgt 146 Euro.
- Errechnet wird der Beitrag aus 1.000 Euro x 14,6 Prozent = 146 Euro.
- Jetzt teilen sich den Beitrag die Deutsche Rentenversicherung und Walter - 146 Euro ÷ 2 = 73 Euro.
- Die Krankenkasse will zudem einen Zusatzbetrag von 1 Prozent.
- Somit beträgt der Zusatzbeitrag 10 Euro, also 1 Prozent von 1.000 Euro.
- Auch hier übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte - 10 Euro ÷ 2 = 5 Euro.
- Walter übernimmt die andere Hälfte. Damit muss er insgesamt 73 + 5 Euro = 78 Euro zahlen.
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