Eigentlich klang es erstmal wie eine gute Nachricht: Der Grundfreibetrag wurde erhöht, wodurch zahlreiche Rentner von der Steuerpflicht befreit wurden. Doch gleichzeitig führte die Rentenerhöhung dazu, dass manche Rentner steuerpflichtig wurden, die es vorher nicht waren.
Grundfreibetrag wurde erhöht
Zahlreiche Rentner*innen müssen ihr Einkommen nicht mehr versteuern
Aber: Andere Rentenbezieher*innen fallen jetzt in die Steuerpflicht
Linken-Politiker mit klarer Forderung
Im November 2022 hat die Bundesregierung aufgrund der Energiekrise und Inflation ein Steuerentlastungspaket für geschätzt 48 Millionen Bürger beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil darin ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Beim Grundfreibetrag handelt es sich um das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Zum Jahreswechsel stieg dieses um 561 Euro auf 10.908 Euro. Im Jahr 2024 soll er sogar auf 11.604 Euro angehoben werden.
Gute Nachrichten für manche Rentner - schlechte für andere
Zahlreiche Rentner*innen profitieren von der Erhöhung des Grundfreibetrags. Genauer gesagt, fallen 195.000 Rentner*innen aus der Steuerpflicht, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Gleichzeitig kommen aber 87.000 Rentnerinnen und Rentner neu hinzu, weil sie ab 1. Juli 3,53 Prozent (West) beziehungsweise 4,25 Prozent (Ost) mehr Rente erhalten. Zusammengenommen werden so 2023 rund 5,9 Millionen Menschen in der Kategorie "Steuerpflichtige mit Renteneinkünften" verbleiben.
"Über eine Million Ostdeutsche sind betroffen", kritisiert der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann. Für viele sei die Besteuerung nicht nachvollziehbar. Die Ampelkoalition müsse "kleine und mittlere Renten endlich konsequent vor dem Finanzamt schützen", fordert Pellmann. Die Rentenbesteuerung sei für ihn "ein großes Ärgernis".
Linken-Politiker fordert große Steuerreform für Rentner
"Die Erhöhung des Grundfreibetrags um 6,3 Prozent reicht allein schon wegen der Inflation nicht aus." Gebraucht werde "eine große Steuerreform für Rentner und eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 14.400 Euro", so Pellmann.
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