Rankings sehen ein beliebtes Reiseziel vorn als Land für den Ruhestand im Ausland. Entscheidend sind neben niedrigen Lebenshaltungskosten weitere Faktoren. Bestimmte Länder zahlen sogar Prämien für Auswanderer, allerdings sollte man bei den Konditionen genau hinschauen.
Beitragsrückerstattung: Lohnt es sich überhaupt, die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?
Bei einer Erstattung bekommst du nicht sämtliche Beiträge zurück, die während deiner Beschäftigung an die Rentenversicherung geflossen sind. Ausgezahlt wird grundsätzlich nur der Arbeitnehmeranteil, den du selbst getragen hast. Der Arbeitgeberanteil verbleibt im System. Freiwillige Beiträge und Beiträge aus einer selbstständigen Tätigkeit werden laut der aktuellen DRV-Broschüre zur Beitragserstattung ebenfalls meist nur zur Hälfte erstattet.
Nicht ausgezahlt werden Beiträge, die der Bund oder ein Sozialleistungsträger vollständig übernommen hat. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Beiträge während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Eine Beitragserstattung entspricht deshalb häufig nur einem Teil dessen, was im Versicherungsverlauf gespeichert ist.
Mit der Auszahlung wird das bisherige Versicherungsverhältnis vollständig aufgelöst. Die daraus entstandenen Ansprüche sowie beitragsfreie oder gutgeschriebene Zeiten können anschließend nicht mehr für eine spätere Rente genutzt werden. Außerdem kann nicht ausgewählt werden, welche Jahre erstattet werden sollen: Der Antrag umfasst alle gespeicherten erstattungsfähigen Beiträge.
Rente im Ausland: Was bei einem Wohnortwechsel zu beachten ist
Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist in vielen Fällen nicht erforderlich, da die deutsche Rente oft auch ins Ausland überwiesen wird. Zieht man dauerhaft in ein Land der EU sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, erhalten Betroffene laut Deutscher Rentenversicherung langfristig die Rente normalerweise in der bisherigen Höhe. Die Überweisung kann flexibel auf ein beliebiges Konto erfolgen. In welchen Ländern es sich im Ruhestand besonders günstig lebt, erklären wir in einem separaten Artikel.
Ferner existieren Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Staaten außerhalb Europas. Sie stellen sicher, dass Ansprüche aus erfolgten Versicherungszeiten durch einen Umzug nicht verfallen. Üblicherweise übernimmt jedes beteiligte Land später den Rentenanteil, der aus den dort zurückgelegten Zeiten entstanden ist.
Bei einem permanenten Umzug in einen Staat ohne solches Abkommen kann es allerdings zu Einschränkungen kommen. Die Rentenversicherung rät deshalb, vorab individuell Staatsangehörigkeit, Zielland und Rentenart prüfen zu lassen. Personen, die bereits eine Rente erhalten, sollten außerdem rechtzeitig die neue Adresse und Bankverbindung dem Renten-Service mitteilen. Nur so ist sichergestellt, dass die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Wer über einen Umzug ins Ausland nachdenkt, sollte sich laut einem Reiseexperten drei Zielregionen genauer ansehen. Dort treffen Lebensqualität, steuerliche Vorteile und ein kulturelles Umfeld, in dem sich Deutsche leicht zurechtfinden, in idealer Weise aufeinander.
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